Waffengesetzgebung 2007/2008

Im August 2009

”W” wie Werbung - Wie die sogenannte “Waffenlobby” Öffentlichkeit schaffen möchte.

   <--- Zum Lesen des Beitrages bitte Abbildung anklicken

 

Im Juli 2009

Seit dem 25. Juli 09 gilt das verschärfte Waffengesetz


Eine der gravierendsten Änderungen betrifft dabei die Besitzer scharfer Schusswaffen und zugehöriger Munition:

Die zuständigen Behörden dürfen nun völlig verdachtsunabhängig die Aufbewahrungsorte von Waffen und Munition besichtigen, also quasi nach Gutdünken die Wohnungen unbescholtener Bürger aufsuchen und kontrollieren. Gegen die Stimmen der FDP hat der Bundestag im Juni 2009 die Waffengesetzverschärfungen verabschiedet.

Achtung! Aus Termingründen im Sinne der schnellen Umsetzbarkeit wurden diese Verschärfungen nicht im WaffG., sondern im Sprengstoffgesetz untergebracht.
 

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

 

Im Mai 2009

27.05.2009 Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern (BMI):

http://www.bmi.bund.de/cln_104/sid_0A61AD2D19F14BA22FF86B5910185AA9/SharedDocs/Pressemitteilunge n/DE/2009/05/aenderung_waffenrecht.html

Änderungen des Waffenrechts als Folge des Amoklaufs von Winnenden

Die Änderungen sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Gesetzgeber verabschiedet werden.

Die Ergebnisse in Stichpunkten:

  • Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können.
  • Wegfall des bisher gesetzlich unterstellten waffenrechtlichen Bedürfnisses für Sportschützen.
  • Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen im Schießsportverein von 14 Jahren (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) auf 18 Jahre.
  • Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer wird verfassungskonform ausgeweitet.
  • BMI erhält eine Verordnungsermächtigung für Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u. a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll.
  • Einführung eines elektronischen nationalen Waffenregisters.
  • Meldebehörde soll Waffenbehörde neben Namensänderung, Wegzug oder Tod künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern melden.
  • Behörde erhält die Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten.
  • Strafbewehrung der vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen.
  • Einführung einer befristeten Amnestieregelung, nach der Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde.

 

 

http://www.fvlw.de/

Zum Formular Unterschriftensammlung ->  

 

...und in 2009 findet der blinde Aktionsmus durch die Politik seine Fortsetzung:

Im März 2009

Nach dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden (Rems-Murr-Kreis), bei dem am 11.3.2009 ein 17-jähriger Jugendlicher 15 Menschen und am Ende sich selbst mit der Pistole seines Vaters tötete, begannen sofort wieder die reflexartig und meist aus rein ideologischen Beweggründen vorgetragenen Politiker-Rufe nach der Verschärfung des deutschen Waffenrechts. Das alles natürlich durch wenig Sachkenntnis “getrübt”.

In den Medien begann mal wieder eine beispiellose Hetzkampagne gegen die Besitzer legaler Waffen, wie Sportschützen, Sammler und Jäger, die kollektiv und pauschal als irre, wild um sich schießende, mordlustige “Waffennarren” dargestellt wurden. Selbst die gemeinhin als seriös angesehenen Medien, begaben sich auf teilweise unterstes Boulevard-Niveau und waren an scheinheiliger Entrüstung kaum zu überbieten.  Fehl- informationen wieder besseren Wissens, Lügen, Halbwahrheiten, bewusstes Verschweigen und Weglassen unliebsamer Tatsachen waren an der Tagesordnung.

Siehe auch: http://backyard-safari.blogspot.com/search/label/Waffenrecht

Die so genannten Reporter und Journalisten dieser Medien verfolgen, belagern und belästigen tagelang Opfer und Betroffene des Amoklaufs. Sie führen sich auf wie Aasgeier und Hyänen, nur um an reißerische Berichte und griffige Schlagzeilen zu gelangen, auf Kosten der traumatisierten Augenzeugen. Der Amoklauf wurde haarklein und minutiös ausgeschlachtet, so dass Nachahmungstäter eine genaue Anleitung für “erfolgreiches” Handeln erhalten. Man stilisiert den Täter bei der Trittbrettfahrer-Klientel und in entsprechenden Nachahmer-Kreisen quasi postum zum Helden, hebt sie in die “Hall-of-Fame” und feuert die Opfer unserer kranken Gesellschaft gleichsam zur Nachahmung an. Dies alles natürlich zum Wohle der Auflage und Einschaltquote. Die selben “Schmeißfliegen” aber, erheben sich zum Ankläger und Richter über unbescholtene Bürger, nur weil diese den verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen pflegen. Man kriminalisiert die deutschen Kinderzimmer wegen Spielzeug- und Softairwaffen und glaubt Verbote könnten gesellschaftliche Versäumnisse ausräumen. Wir brauchen keinen Verbotsstaat, sondern einen Staat der Kindern und Jugendlichen eine Orientierung durch positive Vorbilder gibt. Die gleichen TV-Sender aber sind es, die nur ein paar Minuten nach ihren geheuchelten Betroffenheitsorgien brutale und teils menschenverachtende Filme über den Äther absondern und glauben, mit dem Altershinweis (“Dieser Film ist für Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet.”), sei es dann getan. Werbe- und damit einnahmeträchtige Boxkämpfe flimmern zur besten Sendezeit im TV. Das ist ja dann großer harmloser Sport, während der Schießsport Menschen angeblich zu brutalen und hemmungslos tötenden Killermaschinen ausbildet! - Bei einem derartigen Aufkommen an Doppelmoral und Selbstgerechtigkeit überkommt mich das Kotzen und dann “darf” ich dafür auch noch meine Fernsehgebühren entrichten!

Hauptsache man bedient kampagnenartig den Mainstream und bietet schnelle Scheinlösungen an! Hilflose Verbote! Unnütze Gesetzverschärfungen! Nur an die eigentlichen Probleme unserer maroden Gesellschaft, da wagt sich niemand wirklich ran. Nicht zuletzt die weltweite Finanzkrise hat es an den Tag gebracht, wie sehr die so genannten Eliten mal wieder versagt haben!

Wie vermittelt man Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Werte? Das ist natürlich ungleich schwieriger zu realisieren, besonders in einem Wahljahr wie 2009, wo es wohl mehr auf vordergründigen und billigen Aktionismus ankommt. Jugendliche, die diese Werte der Gesellschaft einmal verinnerlicht haben, denen schadet auch das Spielen so genannter “Killerspiele” nicht. Aber verbieten ist natürlich ungleich einfacher, wenn auch erfolglos. Ganz im Gegenteil macht man Verbotenes sogar noch begehrenswerter und “cooler”. Gleiches gilt bei einem Verbot von Softairwaffen!! Kontraproduktiver Aktionismus, wie fast alle anderen Handlungsansätze unserer Politiker-”Elite”! Ich bin schon sehr gespannt darauf, wann der erste “kluge Kopf” das Spielen von Völkerball im schulischen Sportunterricht verbieten will, weil es dabei im übertragenen Sinne um das “abschießen” von Menschen geht und dieses Spiel geradezu Gewalt verherrlichend die brutalen Allmachtsphantasien bei den Heranwachsenden befeuert.

Logik?? - Das aktuelle deutsche Waffengesetz ist eines der schärfsten weltweit. Aber Kriminelle halten sich nicht an Gesetzte. Also muss das Gesetz weiter verschärft werden. :-(   Toll!!  -  Also einfach Amokläufe konkret verbieten und das Verbot so ins Gesetzt schreiben... das MUSS doch wirken! ...oder?

Unbestreitbare Tatsachen:

Diejenigen, die weitere Verbote fordern ignorieren aus ideologischen Gründen die Fakten, welche sich leicht der polizeilichen Kriminalstatistik entnehmen lassen. Dem zufolge ist das Risiko, in Deutschland Opfer einer Straftat mit Schusswaffenverwendung (Drohen oder Schiessen) zu werden, außerordentlich gering. Es liegt im europäischen Vergleich auf den hintersten Plätzen. In Großbritannien, wo seit 1997 der private Besitz jeglicher Faustfeuerwaffen illegal ist, ist das Risiko hingegen um ein mehrfaches höher!!

Hinzu kommt, dass die Verwendung legaler, erlaubnispflichtiger Schusswaffen zum Drohen oder Schießen im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten bei derzeit (2008) 2,6 % liegt, bezogen auf einen Anteil der Schusswaffenverwendung bei der gesamten Kriminalität von 0,21 %. Bezogen auf die gesamte Kriminalität (ca. 6,5 Millionen angezeigte Straftaten in Deutschland jährlich) gelangt man damit zu einer Beteiligung erlaubnispflichtiger, legal besessener Schusswaffen von 0,3 Prozent multipliziert mit 2,6 Prozent, also 0,0021 X 0,026 = 0,0000546. Die zahlen sinken seit 2001, nachdem sie zuvor schon auf äußerst niedrigem Niveau stagniert hatten.

Immer wieder bemühen Politiker den Begriff der “mächtigen deutschen Waffenlobby” und bejammern deren Einflussnahme auf die Politik in unserer angeblich “Waffen strotzenden” und “hochgerüsteten” Republik. Wer oder was aber ist denn diese angeblich so gut organisierte Waffenlobby? In Wahrheit gibt es diese nämlich gar nicht! Viel mehr ist es wohl so, dass die Politiker es nicht gewohnt sind, wenn Bürger sich organisiert und wehement für ihre Rechte einsetzen und sich nicht als tumbes Stimmvieh obrigkeitsergeben in ihr Schicksal fügen, welches durch politische Fehlentscheidungen und ideologisches Kalkül herbeigeführt werden soll. Nicht die (gar nicht vorhandene) Waffenlobby muckt auf, sondern die Millionen legaler und zuverlässiger Waffenbesitzer, die es leid sind, für alle mit Schusswaffen begangenen Verbrechen in Sippenhaft genommen, pauschal verleumdet und kriminalisiert, sowie finanziell geschädigt zu werden! Unbescholtene Bürger dieses Landes, und damit Wähler sind es, die ihren angeblichen Volksvertretern ihre Meinung sagen. Das mag für diese sehr ungewohnt sein, ja sicher auch unbequem, aber es ist demokratisches Recht jedes Einzelnen! Leider machen immer noch viel zu wenige davon Gebrauch aktiv zu werden und ihr Schicksal in die eigene Hand zu nehmen. - Wir sind das Volk, wir sind viele, wir sind Wähler!! Eine Waffenlobby ist (leider!) reine Legende.

Jeder kann und sollte etwas tun, für seine Rechte und für sein Hobby einzutreten. Dieses mal werden verschärft auch die Besitzer (noch) freier Waffen in den Fokus der ideologischen Verbotstreiber genommen! Nachfolgend ein Aufruf der Foren- Community “waffenonline.de”, welchen ich allen “muzzle.de”-Lesern ans Herz legen möchte:

Wie man erfahren kann, scheint die Meldung in SPIEGEL ONLINE hinsichtlich der Bund-Länder Innenminister Besprechung am kommenden Dienstag keine Ente zu sein. Am Dienstag werden sich die Innenstaatssekretäre von Bund und Ländern wegen des Waffenrechts ja tatsächlich in Berlin treffen.

Die Lage für die rechtmäßigen Waffenbesitzer ist dabei äußerst brisant. Nicht etwa wegen den schwachsinnigen Entschließungsanträgen der GRÜNEN und der LINKEN im Bundestag. Nein, auch aus den Reihen von CDU/CSU und SPD regierten Bundesländern droht den Waffenbesitzern schweres Ungemach. Neben den üblichen Verdächtigen, die grundsätzlich gegen die privaten legalen Waffenbesitzer eingestellt sind, ist diesmal auch die Haltung der Stützen von Jagd und Sportschützen fragwürdig.

Dass das Land Berlin und sein fanatischer Gegner der Jäger und Schützen, Innenminister Körting, und der Vertreter des Landes Thüringen mit einem CDU Innenminister den legalen Waffenbesitzern schon seit geraumer Zeit an den Kragen wollen, ist allseits bekannt.

Weniger bekannt ist, dass Berlin und Thüringen in aller Regel in ihrem Kurs gegen die legalen Waffenbesitzer von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und auch mal Schleswig-Holstein und anderen Ländern unterstützt werden.

Im Allgemeinen widerstanden Bayern sowie Baden Württemberg und in letzter Zeit auch Hessen bisher zumeist der Anti-Waffenbesitzerhaltung der Bundesratsmehrheit. Doch diesmal ist dies höchst fragwürdig. Denn die jüngsten Äußerungen des neuen bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer lassen erhebliche Zweifel aufkommen, ob sich der bayerische Innenminister Herrmann mit seiner Haltung, die zweifellos eindeutig positiv für Jäger und Schützen ist, durchsetzen kann. Sollte Bayern, die einzige wirkliche politische Bastion der Jäger und Schützen kippen, wird es eng. Bei Baden Württemberg, dem Ort des Amoklaufs sieht es nicht besser aus. Obwohl das Land bei der Zahl der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse mit an der Spitze in der Bundesrepublik steht, haben Ministerpräsident Oettinger (CDU) und Justizminister Goll (FDP) bereits eindeutig erkennen lassen, dass sie eine Bestrafung der legalen Waffenbesitzer „sehr ernsthaft prüfen“ lassen wollen. Hinsichtlich der Haltung von Baden-Württemberg lässt dies keine Zweifel aufkommen.

Klar ist, die Länder wollen die Gelegenheit des Amoklaufs nutzen, den legalen Waffenbesitzern möglichst großen Schaden zuzufügen. Sie ist einfach zu günstig. Denn, dass sich einer von ca. 2,5 Millionen legalen Waffenbesitzern mit einer unsachgemäßen Waffenaufbewahrung und den daraus resultierenden tragischen Folgen eindeutig ins Unrecht gesetzt hat, muss ausreichen, die 2.499.999 anderen Waffenbesitzer schwer zu bestrafen. Sie müssen büßen und unter der Tat eines einzelnen, wahnsinnig gewordenen Jugendlichen leiden. Von Verhältnismäßigkeit ist keine Rede mehr. Angefeuert von der medialen Hatz und Stigmatisierungswelle gegen die legalen Waffenbesitzer scheint keine Restriktion schwer genug zu sein.

Die Länder arbeiten gerne im Hintergrund abseits der Öffentlichkeit. Dem SPIEGEL sei Dank, dass man diesmal schon v o r h e r vom schweren Schlag der Bundesländer gegen Jäger und Schützen erfahren konnte.

--//--

Winnenden ist doch nicht - wie wir alle hofften - für uns ohne Folgen geblieben. Auf Länderebene wurde dieser tragische Vorfall von einigen Politikern doch zum Anlass genommen, ganz still und heimlich im Hintergrund den legalen Waffenbesitz erneut in Frage zu stellen. Jetzt ist es allerhöchste Zeit zu reagieren.

Kommenden Dienstag trifft man sich in Bonn um dort auch ganz sicher wieder von uns in Sicherheit geglaubte "olle Kamellen" aus den Schubladen zu holen. Erfurt lässt grüßen. Was von einigen Volksvertretern damals nicht durchgesetzt werden konnte, soll halt jetzt durchgesetzt werden.

Bitte setzt euch bitte alle hin und schreibt den Innenministern der Bundesländer so zeitnah wie möglich eure Meinung zu den geplanten Vorhaben. Bedient euch dazu eines freundlichen Tons. Wir wollen schließlich etwas erreichen.

Eines ist ganz wichtig:

Massen E-Mails bringen nicht den gewünschten Erfolg. Diese lassen sich sehr schnell elektronisch filtern und wandern ungelesen in den Datenmüll. Richtet Eure Anschreiben bitte an die unten angegebenen Anschriften und bevorzugt die Faxadressen und anschließend über die Postanschrift die "Gelbe Post" per Brief.

Diese Aktion ist ebenso wichtig wie die damals nach Erfurt. Den Boden den wir heute verlieren, werden wir nie wieder gutmachen können.

Einige Links zu Mustertexten in WO sind angefügt.

Manfred Breidbach
1.Vorsitzender der FvLW e.V.

P.S.: Bitte verbreitet diese Informationsmail zusätzlich in Eurem Schützenverein oder Hegering


Meldung SPON:
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...,616003,00.html
Adresseliste Politiker:
http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=364609
Musteranschreiben 1:
http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=376606
Musteranschreiben 2:
http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=343273

Adressen Innenminister:
Bundesministerium des Innern
Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)

Alt-Moabit 101 D
D - 10559 Berlin

Telefon: 030-18-681-0
Telefax: 030-18-681-2926
eMail:
poststelle@bmi.bund.de

Bundestagsbüro
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 - 227 7 26 00
Telefax: 030 - 227 7 67 44
eMail:
wolfgang.schaeuble@bundestag.de

Wahlkreisbüro
Waltersweierweg 5b
77652 Offenburg

Telefon: 0781 - 91 44 0
Telefax: 0781 - 91 44 26
Email:
wolfgang.schaeuble@wk.bundestag.de

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern
Dr. Christoph Bergner (CDU)

Wahlkreisbüro Dr. Christoph Bergner
Ulestraße 8
06114 Halle/S.
Tel. 0345 - 3 88 08 79
Fax 0345 - 3 88 11 95
email:
bergner-cdu@t-online.de

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern
Peter Altmaier (CDU)

Peter Altmaier, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon und Fax:
030 - 227 71072
030 - 227 76540 (Fax)
eMail:
Peter.Altmaier@bundestag.de


.. und im Saarland
Saarlouis:
CDU-Kreisgeschäftsstelle Saarlouis
Saarstr. 4
66740 Saarlouis
Tel.: 06831- 94490
Fax: 06831- 49578
saarlouis@kreisverband.cdu-saar.de

Merzig-Wadern:
CDU-Kreisgeschäftsstelle Merzig-Wadern
Bahnhofstr. 49
66663 Merzig
Tel.: 06861- 2151
Fax: 06861- 6929


Brandenburg:

Ministers des Innern des Landes Brandenburg
Jörg Schönbohm (CDU)

Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon (0331) 866-0
poststelle@mi.brandenburg.de

Bürgerbüro
Potsdamer Straße 57
Teltow 14513
Telefon +49 (3328) 331960
Fax +49 (3328) 331961


NRW:

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Innen- und Sportminister Dr. Ingo Wolf

Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf

Telefon +49 (0) 211-871-01
Telefax +49 (0) 211-871-3355
E-Mail
poststelle@im.nrw.de

Postanschrift:
Innenministerium NRW
40190 Düsseldorf


Hamburg:

Innensenator Hamburg
Christoph Ahlhaus (CDU)

Behörde für Inneres
Christoph Ahlhaus
Johanniswall 4
20095 Hamburg

Telefon 040 / 428 39 - 0 (Zentrale)
Telefax 040 / 428 39 - 1908
oeffentlichkeitsservice@bk.hamburg.de


Berlin:

Senator für Inneres und Sport (Berlin)
Herr Dr. Ehrhart Körting (SPD)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Klosterstraße 47
10179 Berlin

Tel.: (030) 9027 2710
Fax: (030) 9027 2715
E-Mail:
senator@seninnsport.berlin.de

Persönliche Referentin:
Frau Antje Pittelkau
Tel.: (030) 9027 2711
Fax: (030) 9027 2715
E-Mail:
antje.pittelkau@seninnsport.berlin.de


Bayern:

Das Bayerische Staatsministerium des Innern
Innenminister
Joachim Herrmann, MdL (CSU)

Bayerisches Staatsministerium des Innern
Ministerbüro
80539 München
Odeonsplatz 3
Telefon: (089) 21 92-21 01
Telefax: (089) 21 92-12 100
E-Mail:
minister@stmi.bayern.de

Bürgerbüro
Ludwig-Erhard-Haus
91052 Erlangen
Ludwig-Erhard-Straße 9 a
Telefon: (0 91 31) 53 45 38
Telefax: (0 91 31) 61 18 40
E-Mail:
joachim.herrmann@csu-bayern.de

Staatssekretär
Dr. Bernd Weiß, MdL (CSU)

Büro des Staatssekretärs des Innern
80539 München
Odeonsplatz 3
Telefon: 089/2192-2103
Telefax: 089/2192-12110
E-Mail:
bernd.weiss@stmi.bayern.de

Abgeordnetenbüro Dr. Bernd Weiß
97616 Bad Neustadt a.d. S.
Storchengasse 15
Telefon: 09771/995450
Telefax: 09771/687408
E-Mail:
Dr-Bernd-Weiss-MdL@t-online.de


Baden-Württemberg:

Innenminister des Landes Baden-Württemberg und Landesbeauftragter für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler
Heribert Rech (CDU)
Dorotheenstraße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711/231-4 (Zentrale)
innenminister@im.bwl.de

Wahlkreisbüro Heribert Rech MdL (Wahlkreis Bruchsal (WK 29))
Im Kirchbrändel 12
76669 Bad Schönborn
Tel: (0 72 54) 957967
Fax: (0 72 54) 95 43 61
heribert.rech@t-online.de
heribert.rech@cdu.landtag-bw.de

Staatssekretär
Rudolf Köberle (CDU)

Dorotheenstraße 6
70173 Stuttgart
Tel: 0711/231-4
Fax: 0711/231-5000
staatssekretaer@im.bwl.de


Bremen:

Senator für Inneres und Sport (Bremen)
Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Bundesländer
Ulrich Mäurer (SPD)
Contrescarpe 22/24
28203 Bremen

Telefonzentrale: +49 421 361 9011
zentrales Telefaxgerät: +49 421 361 9009
zentrales Postfach E-Mail:
office@inneres.bremen.de


Saarland:
Ministerium für Inneres und Sport

Klaus Meiser, Minister für Inneres und Sport
Franz-Josef-Röder-Str. 21
66119 Saarbrücken

Email:
buerger@innen.saarland.de
Telefon: (0681) 501-00


Rheinland Pfalz:

Ministerium des Innern und für Sport
Karl Peter Bruch, Minister des Innern und für Sport
Schillerplatz 3 - 5
55116 Mainz

Tel. 06131/163200


Niedersachsen:

Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration
Innenminister Uwe Schünemann (CDU)

Wahlkreisbüro
Uwe Schünemann
Böntalstraße 32
37603 Holzminden

Telefon (0 55 31) 61099
Fax (0 55 31) 981710
uwe-schuenemann@t-online.de


Niedersächisches Innenministerium
Klaus Engemnn
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0511/120-6259
Mobil: 0163/781-2057
E-Mail:
pressestelle@mi.niedersachsen.de


Hessen:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Volker Bouffier, Hessischer Minister des Innern und für Sport

Postfach 31 76
65021 Wiesbaden

Hausanschrift:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden

Telefon und Fax
Tel.: +49 (611) 353 -0
Fax.: +49 (611) 353 -1766


Thüringen:

Innenminister Thüringen
Manfred Scherer (CDU)

Thüringer Innenministerium
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Tel.: 0361/37 900 (Behördenzentrale)
Fax: 0361/37 93 111
poststelle@tim.thueringen.de


Schleswig-Holstein:

Innenministerium Schleswig-Holstein
Lothar Hay (SPD)

Innenministerium
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Telefon: 0431 988-0
Telefax: (0431) 988/1333
lothar.hay@im.landsh.de
mdl.hay@t-online.de

Büro Flensburg:
Große Straße 69
24937 Flensburg
Telefon: 0461/17350
Telefax: 0461/9788868


Sachsen – Anhalt:

Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt
Holger Hövelmann (SPD)

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Straße 2/
am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg

Telefon: (0391)56701
Telefax 0391) 5675290
E-mail:
poststelle@mi.lsa-net.de

Landesvorstand
Holger Hövelmann

Bürgelstraße 1
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 656 0
Fax: 0391 - 53 656 10
E-Mail:
holger.hoevelmann@mi.sachsen-anhalt.de
E-Mail:
info@spd-sachsen-anhalt.de

Staatssekretär
Rüdiger Erben (SPD)

Kreisverband Burgenlandkreis
Kreisvorsitzender: Rüdiger Erben
SPD-Regionalgeschäftsstelle Süd
Große Märkerstraße 6
06108 Halle/Saale
Tel.: 0345 2029439
Fax: 0345 4789498
rg.sued@spd.de


Sachsen:

Staatsministerium des Innern Sachsen
Staatsminister Dr. Albrecht Buttolo (CDU)

Sächsisches Staatsministerium des Innern
01095 Dresden
lTelefon: (+49) (0)351-5 64 0
Telefax: (+49) (0)351-5 64 31 99
info@smi.sachsen.de
presse@smi.sachsen.de


Mecklenburg – Vorpommern:

Lorenz Caffier - Innenminister Mecklenburg - Vorpommern
- Staatskanzlei -
Schloßstraße 2-4
D-19053 Schwerin

Bürger- und Wahlkreisbüro

Lorenz Caffier
Dorfstraße 10
17095 Sponholz

Telefon / Telefax:
Telefon: (0395) 7612380
Telefax: (0395) 7612375

E-Mail:
lorenz.caffier@t-online.de

---------------------------------------

IHR HABTS GELESEN ALSO HAUT IN DIE TASTEN UND LASST DIE DRUCKER GLÜHEN!! ES WIRD IMMER ENGER FÜR UNSER ALLER HOBBY UND WIR MÜSSEN WAS UNTERNEHMEN. WER WILL KANN HIER SEIN SCHREIBEN ALS MUSTERBRIEF FÜR ANDERE ZUR VERFÜGUNG STELLEN. MEINE 16 BRIEFE AN DIE INNENMINISTER GEHEN MONTAG IN DIE POST, DIE PAAR EUROS SOLLTE EUCH EUER HOBBY/UNSERE SACHE WERT SEIN
 

Weitere wichtige und gute Infos siehe Thread-Sammlung zum Thema auf “co2air.de”:

Wer weiß, was die Zeit nach Winnenden bringt?
Die Zeichen stehen momentan auf Sturm! Einige Politiker möchten offenbar grundsätzlich (aus ideologischen Gründen) den privaten Waffenbesitz verbieten; andere Scharfmacher stellen bestimte Schießsportarten und Kaliber in Frage und haben aberwitzige Ideen, den Legalwaffenbesitzern das Leben schwer zu machen.
Zu allem Überfluss kommt sogar Kritik aus den eigenen Reihen - vom freiwilligen Verzicht und Abgabe der Waffen, bishin zu Sportschützen-Funktionären, die andere Disziplinen und Modelle verreißen.

Damit wir uns nicht verzetteln und leichter an einem Strang ziehn können, sollen hier alle hilfreichen und informativen Links zu diesbezüglichen Threads, Verweise zu Artikeln und Seiten anderer Aktivisten (pro & contra) genannt werden.


Links zu einer möglichen WaffG-Verschärfung:
Warnung, der SPIEGEL kommt... (Heft 13/ 2009 - 23.03.09)

SPIEGEL.de: Innenminister erwgen drastische Verschrfung des Waffenrechts

ARD-Panorama: "Mordwaffen statt Sportwaffen - Aufrstung im Schtzenverein" (26.03.09)
DWJ.de: DSB lsst Grokaliberschtzen im Stich (Re: Panorama)
Lesenswerte Stellungnahme auf Panoramabericht

n-tv: Welt der Wunder "Gefhrliche Waffen - Ein Spiel mit dem Feuer" (28.03.09)

Verbot der Aufbewahrung von Schusswaffen in Privatwohnungen (auch Freie?)

ARD Tagesthemen: Schiesport fr Kinder: Amoklauf entfacht Debatte ber schrferes WaffR... (13.03.)

Bundestag bert ber Konsequenzen bezglich des Amoklaufs (18.03.09)


Einzelne Politiker-Meinungen
SPD-Politiker Wolfgang Gunkel mchte auch freie Waffen verbieten
Hartfried Wolff (FDP) uert sich zum Waffenrecht
Kurt Beck (SPD): Politik kann Amoklufe nicht verhindern


Ideologische Waffengegner:
http://www.sportmordwaffen.de/
Aktion gegen Waffenladen (PW-Tobacco))


Freiwilliger Verzicht auf Waffen und Erlaubnisse:
Ein erschreckendes Zeichen der WBK Inhaber nahe Winnenden
"Friedensangebot" an Waffengegner/ Politiker?


Selber aktiv werden/ Politiker und Funktionäre anschreiben:
HETZE HETZTE HETZTE Wir brauchen endlich Gegenmanamen FIGHT FOR YOUR SPORT!!!!!!
Unterschriftenaktion - wann, wie, wer ??
Waffen- Online Infomail Innenministerkonferenz / Briefe an Innenminister und Politiker


Hier das Ur-Thema/ die Thread-Sammlung dazu:
Links zur Amok-Berichterstattung bentigt!


ähnlich Themen, die aber nicht direkt dazu gehören:
Unbewaffnete Polizei
Hausbesuch vom SEK
Schusswaffenverwendung bei Delikten rcklufig
 

 

Entwurf zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie und Waffenrecht-Änderungs- gesetz

 

Änderungen im Waffengesetz verabschiedet

Am Freitag, dem 22. Februar 2008, stimmten die Abgeordneten im Bundestag einer Änderung/Verschärfung des Waffengesetzes zu. Lediglich die F.D.P-Fraktion stimmte gegen diese Novellierung. Der umstrittene Gesetzent- wurf der Bundesregierung setzt das Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen und eine EU-Waffenrichtlinie um. Der Sektor “Freie Waffen” ist von den Verschärfungen nicht unerheblich betroffen, insbesondere wird dabei das Führen von bestimmten Messern sowie Schusswaffennachbildungen, sog. Anscheinswaffen, in der Öffent- lichkeit verboten und unter Strafe gestellt. Der reine Besitz bleibt unbenommen.

Alle Auswirkungen und mögliche Auslegungen sind derzeit noch nicht in Gänze überschaubar. Hier einige Kost- proben:

  • Verbot des Führens von Nachbildungen scharfer Schusswaffen (Anscheinswaffen). Das betrifft vorwie- gend Softairwaffen und Spielzeuge. Schreckschusswaffen sind wohl nicht betroffen, dürfen mit dem “Klei- nen Waffenschein” also weiterhin legal geführt werden.
  • Umgebaute, also aus ehemals scharfen Schusswaffen modifiziete Waffen, werden rechtlich den Ur- sprungswaffen gleichgestellt. Diese erfordern also einen Eintrag in eine Waffenbesitzkarte und unter- liegen den gleichen Aufbewahrungsrichtlinien im Bezug auf Sicherung gegen unbefugten Zugriff. Betroffen sind Umbauten auf LEP, Salut, Deko und bestimmte kleine Kaliber (z.B. 4mm, 6mm) unter 7,5 Joule Mün- dungsenergie (Antrieb mittels heißer Gase). Ob es spezielle Regelungen und Fristen bezüglich Altbesitz geben wird, und welche das sein werden, erscheint derzeit unklar.
  • Messer:
  • · Hieb- und Stoßwaffen, nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer (Kampfmesser, takti- sche Einsatzmesser, Bajonette, etc.) dürfen künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden.
  • · Das unsachgemäße Führen von Einhandmessern und Messern mit einer feststehenden Klinge (Küchen- messer, Fahrtenmesser, Tauchermesser, usw., also keine Waffen im Sinne des WaffG.) von über 12 cm Länge soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

22.02.2008

Zwei lebendige Tote!?! Gibt’s das?

Ja, bei einem vortragenden Sachverständigen in einer Anhörung im Innenausschuss schon! Und die beiden kommen sogar in einem Video vor. Kaum zu glauben... aber wahr!

Das Video (Überwachungskamera) von der Messerattacke sollte plakativ den Beitrag von Kriminaldirektor O. Tölle untermalen, der sich in der öffentlichen Anhörung zur WaffG.-Verschärfung um das Thema drehte, dass gefährliche Messer ideale Angriffswaffen bei heimtückischen Attacken seien.

Es war Staffage für einen m. E. populistischen Schmierentheaterauftritt des Sachverständigen Tölle in der Expertenanhörung vom 13.2.2008. War es sein Ziel, die anwesenden Bundestagsabgeordneten mit einem schockierenden Video zu beeinflussen, ja gezielt zu manipulieren, um das geplante Messerverbot in das zu novellierende Gesetz schreiben zu lassen?

O-Ton Tölle in seiner „Anmoderation“ für das von ihm mitgebrachte Video: „Ich hoffe, dass es der Technik gelingt, nachher mal die Originalaufnahme einer Messerattacke zu zeigen, die in Braunschweig vor einer Kamera ... Türsicherungskamera ... aufgenommen wurde und die im Ergebnis leider zum Tod von zwei Türstehern geführt hat.

O-Ton Tölle nach der gelaufenen Videovorführung: „So, das war’s ... beide ... beide Türsteher haben diese Nacht nicht überlebt.“ (Zitat Ende)

Das hat Eindruck gemacht, aber die blutige Geschichte ist entweder bewusst unwahr erzählt, oder ein Ergebnis absolut schlampiger Recherchen des Tölle-Teams. Beide Optionen werfen jedoch definitiv kein gutes Licht auf diesen Vorgang!

Der im Video gezeigte Vorfall ereignete sich nämlich in Celle, und nicht, wie von Herrn Tölle behauptet, in Braunschweig. Die beiden betroffenen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes standen vor der Diskothek „Inkognito“. Der Leiter der Diskothek hat diesen Vorfall auf Anfrage von Journalisten bestätigt, welcher auch in der dortigen Regionalpresse (Cellische Zeitung) behandelt wurde. - Ereignis vom 2.12.2000, Örtlichkeit: Diskothek „Inkognito“, Medisk GmbH, zur Fuchsfarm 1, 29227 Celle.

Die beiden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wurden bei dem Angriff zwar leider nicht unerheblich verletzt, sie wurden jedoch nicht getötet. Vergleicht man das Originalvideo in voller Länge, mit dem in der Sitzung vorgeführten Fragment, so wird ersichtlich, warum der Sachverständige Tölle m. E. das Überwachungsvideo nur verkürzt und nicht bis zum Ende vorführen ließ. Denn dann hätten die anwesenden Betrachter entdecken können, dass einer der beiden angeblich tödlich getroffenen Security-Leute, zusammen mit herbeigeeilten Kolle- gen, selbst die Verfolgung des flüchtigen Täters aufgenommen hatte. Eine reife Leistung für einen angeblich tödlich getroffenen Mann.

Fehlinformation und bewusste Manipulation von MdBs vor laufenden Kameras in einem Gesetzgebungsverfah- ren? Und dies durch einen als Sachverständigen bestellten Vertreter der Staatsmacht! Das wäre sehr bedenklich! Oder handelt es sich hier vielleicht doch „nur“ um Schusseligkeit? – Bilde sich dazu bitte jeder sein eigenes Urteil.

 

Video-Bild unten: Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes (Pfeil) im Gespräch mit dem späteren Messerstecher. Diesem wird der Zutritt in die Diskothek durch den Türsteher verwehrt. Der Sicherheits-Dienstler wird das erste Opfer der Messerattacke.

Video-Bild unten: Der Messerstecher hat den ersten Türsteher (links) verletzt. Dieser fasst sich getroffen an die Brust. Der Angreifer attackiert den zweiten Security-Mann, verletzt auch diesen mit seinem Messer.

Video-Bild unten: Was die Zuschauer während der Vorführung des verkürzten Videos in der Anhörung im Innenausschuss nicht mehr zu sehen bekommen. Der angeblich tödlich getroffene Mann (Pfeil), das Opfer der ersten Attacke, nimmt mit seinen Kollegen die Verfolgung des Straftäters auf und wirkt dabei höchst lebendig und agil.

 

 

Mein persönlicher Brief vom 14.02.2008 an die Abg. Gabriele Fograscher MdB (SPD) als Reaktion auf deren Standard-Antwortschreiben:

Sehr geehrte Frau Fograscher,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort auf meinen Brief vom 13.2.2008. Darin schrieben Sie u. a.: (...)"Seien Sie aber versichert, dass es zu keinen unverhältnismäßigen und unzumutbaren Einschränkungen für Sportschützen, Jäger, Sammler undandere legale Waffenbesitzer kommt."(...)

Ich habe die gestrige Expertenanhörung im Innenausschuss mit Interesse verfolgt und möchte diesbezüglich einigeAnmerkungen machen, unter Bezug auf Ihren oben von mir zitierten Satz: "...keine unverhältnismäßigen und unzumutbaren Einschränkungen für ...legale Waffenbesitzer..." - Achtung! Auch die Besitzer von Schreckschuss- und Softairwaffen (Anscheinswaffen) sind in der überwältigenden Mehrheit legale und zuverlässige Waffenbesitzer! Und nehmen Sie bitte zur  Kenntnis, dass sich auch in diesem "freien" Bereich des Waffenbesitzes ebenso viele Schützen und Sammler finden, deren Interessen es hier zu beachten gilt.

Wesentlicher Schwerpunkt des neuen Waffenrechts ist die Ächtung der sog. Anscheinswaffen § 42a. Dabei wird unterstellt, dass diese Anscheinswaffen von zu vielen Jugendlichen und Erwachsenen missbraucht würden. Der Umgang mit diesen Waffen, die Kriegs- oder Polizeiwaffen originalgetreu nachgebaut sind, sei angeblich dazu geeignet, die Hemmschwelle im Umgang mit Waffen sinken zu lassen. Außerdem werde festgestellt, dass von diesen Waffen ein erhebliches Drohpotential ausgehe, weil sie zu kriminellen Zwecken eingesetzt werden können. Hinzu käme, dass Polizeibeamte die täuschend echt wirkenden Nachbildungen im Einsatz mit echten Schusswaffen verwechseln und dann in einer vermeintlichen Notwehrsituation von der Dienstwaffe Gebrauch machen könnten.

Natürlich kommt es bei missbräuchlichem Gebrauch solcher Waffennachbildungen u. U. zu gefählichen Situationen. Muss man deshalb aber gleich alle Softairwaffen "einkassieren", wie Sie es während der SV-Befragung auszudrücken pflegten?

Ich sage nein, denn dies wäre eben keine verhältnismäßige und zumutbare Einschränkung. Viel mehr käme dies pauschal einer Enteignung überwiegend zuverlässiger Besitzer und Sammler solcher Waffen gleich. Dabei stehen teils erhebliche Werte zur Disposition, denn für qualitativ hochwertige Exemplare werden schnell mehrere hundert Euro fällig. Ich kann darin keine zumutbare Einschränkung erkennen. Es käme einer Kriminalisierung der Kinderzimmer und unbescholtener Bürger gleich, da bei einem Besitzverbot sicher viele verbliebene Softairwaffen einfach in die illegalität abrutschen würden, was garantiert kein Sicherheitsgewinn wäre. Ein Absinken der Hemmschwelle beim Umgang mit Waffennachbildungen kann ich ebenfalls nicht erkennen. Zu allen Zeiten haben heranwachsende mit Waffen gespielt und sind dennoch zu braven und gesetzestreuen Bürgern geworden. Nicht der bloße Umgang mit einem Waffenspielzeug macht jemanden zum Kriminellen, sondern alleine das soziale Umfeld in dem er gedeiht. 

Dass diese authentischen Spielzeugwaffen aus dem öffentlichen Straßenbild verschwinden sollen, kann ich durchaus nachvollziehen. Allerdings missfällt mir, dass der verzerrte Eindruck erweckt wird, im Straßenbild deutscher Großstädte würde es von Kindern und Jugendlichen mit Sturmgewehren nur so wimmeln, Zwischenfälle wären ander Tagesordnung.

Übrigens wird Regelung des Anscheinsparagraphen nochmals dadurch verschärft, dass auf das Merkmal des „schuss- oder zugriffsbereites“ Führen der Waffe verzichtet und der Transport in einem verschlossenen Behältnis vorgeschrieben werden soll. Dadurch würde erreicht, dass nach dem Kauf einer solchen Anscheinswaffe praktisch nur noch der Transport in der Verpackung nach Hause und die Verwendung der Anscheinswaffe auf dem befriedeten Privatbesitztum möglich sind.

Ein Führverbot ist somit voll und ganz ausreichend. Der private Besitz von Waffen, die scharfen Schusswaffen nachempfunden sind, muss auch weiterhin ohne weitere Einschränkungen möglich sein. Für die zur Selbstverteidigung gemachten Gas-/Schreckschusswaffen muss die Regelung des Führens mit dem "Kleinen Waffenschein" erlaubt bleiben. Auch nach in der Anhörung verkündeter Expertenmeinung ist mit Einführung dieses Dokumentes dem Sicherheitsaspekt mehr als Genüge getan worden!

Ich bitte Sie, nur Entscheidungen zu unterstützen, die auch bei näherer sachkundiger Betrachtung zu einem tatsächlichen und nicht nur behaupteten Sicherheitsgewinn für die Allgemeinheit führen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
 

 

__________________________________________________________________________________________

 

Bild oben: Vorsitzender S. Edathy (MdB) während der Anhörung, Bilder unten: Anhörungssaal

          

Bilder unten: Sachverständiger T. Führing gibt Anschauungsuntericht und fuchtelt im Saal mit “scharfer” Schusswaffe und einem “Anscheins”-Klon (Softair) herum um die Verwechslungsgefahr zu dokumentieren. Auch ein kurzes Video (Ü-Kamera) von einer Messerstecherei mit Todesfolge für zwei Türsteher wird vorgeführt.

          

Bilder unten: Wortmeldungen mit Fragen an die Sachverständigen und eigenen Stellungnahmen

Abg. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) [FDP] , Abg. Petra Pau [DIE LINKE.], Abg. Reinhard Grindel [CDU/CSU], Abg. Gabriele Fograscher [SPD], Abg. Silke Stokar von Neuforn [B90/GRUENE], Abg. Bodo Ramelow [DIE LINKE.]

          

          

          

          

          

          

 

 

Stand 11.2.2008

Protestaktion gegen ungerechtfertigte und überzogene Waffengesetzverschärfungen.

In den Internet-Foren “waffen-online.de” und “co2air.de” laufen die Protest-Drähte heiß.

 

Meldung von der Startseite (Portal) bei “co2air.de”:

Jeder, dem etwas an seinem Waffenhobby liegt, sollte an dieser Prostest-Aktion teilnehmen. Jede Wort- meldung zählt. Nur wer kämpft, kann gewinnen, wer aufgibt hat schon verloren!

CDU/CSU:
Günter Baumann, eMail:
berlin@guenter-baumann.de
Clemens Binninger, eMail:
clemens.binninger@bundestag.de
Helmut Brandt, eMail:
helmut.brandt@bundestag.de
Ralf Göbel, eMail:
ralf.goebel@bundestag.de
Reinhard Grindel, eMail:
reinhard.grindel@bundestag.de
Hans-Werner Kammer, eMail:
hans-werner.kammer@bundestag.de
Alois Karl, eMail:
alois.karl@bundestag.de
Kristina Köhler, eMail:
kristina.koehler@bundestag.de
Stephan Mayer, eMail:
stephan.mayer@bundestag.de
Beatrix Philipp, eMail:
beatrix.philipp@bundestag.de
Klaus Riegert, eMail:
klaus.riegert@bundestag.de
Dr. Hans-Peter Uhl, eMail:
hans-peter.uhl@bundestag.de
Ingo Wellenreuther, eMai:
ingo.wellenreuther@bundestag.de

SPD:
Klaus-Uwe Benneter, eMail:
klaus-uwe.benneter@bundestag.de
Dr. Michael Bürsch, eMail:
michael.buersch@bundestag.de
Sebastian Edathy, eMail:
sebastian.edathy@bundestag.de Vorsitzender des Innenausschusses!
Siegmund Ehrmann, eMail:
siegmund.ehrmann@bundestag.de
Gabriele Fograscher, eMail:
Gabriele.Fograscher@bundestag.de
Wolfgang Gunkel, eMail:
wolfgang.gunkel@bundestag.de
Michael Hartmann, eMail:
michael.hartmann@bundestag.de
Frank Hofmann, eMail:
frank.hofmann@bundestag.de
Maik Reichel, eMail:
maik.reichel@bundestag.de
Gerold Reichenbach, eMail:
gerold.reichenbach@bundestag.de
Michael Roth, eMail:
michael.roth@bundestag.de
Rüdiger Veit, eMail:
ruediger.veit@bundestag.de
Dr. Dieter Wiefelspütz, eMail:
dieter.wiefelspuetz@bundestag.de

FDP:
Christian Ahrendt, eMail:
christian.ahrendt@bundestag.de
Gisela Piltz, eMail:
gisela.piltz@bundestag.de
Dr. Max Stadler, eMail:
max.stadler@bundestag.de Stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses
Hartfrid Wolff, eMail:
Hartfrid.Wolff@bundestag.de

Die Linke:
Ulla Jelpke, eMail:
ulla.jelpke@bundestag.de
Jan Korte, eMail:
jan.korte@bundestag.de
Petra Pau, eMail:
petra.pau@bundestag.de

Bündnis90/Die Grünen:
Silke Stokar von Neuforn, eMail:
silke.stokar@bundestag.de
Wolfgang Wieland, eMail:
wolfgang.wieland@bundestag.de
Josef Winkler, eMail:
josef.winkler@bundestag.de
 

Mein persönlicher Brief an die MdB der verschiedenen Parteien und Fraktionen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

„innere Sicherheit“, ein Begriff der deutschen Politikern ganz offensichtlich mittlerweile als eine Art Allzweck-Hebelwerkzeug dient, um jeden noch so hilflosen und blinden Aktionismus als wirkungsvolle und daher angeblich notwendige Maßnahme im Kampf gegen Terrorismus, Gewaltzunahme und andere soziale Probleme unserer Gesellschaft zu verkaufen. Die Angst der Regierenden vor dem eigenen Volk scheint immens zu wachsen. Ich frage Sie: „Wovor haben Sie Angst?“

Eine ganz besonders beliebte Stellschraube ist bekanntlich das Waffengesetz! Damit werden gesetzestreue, mündige und zuverlässige Bürger bereits seit langem von den Ämtern geknebelt, geknutet, überwacht und gegängelt was das Zeug hält. Mit jeder weiteren Verschärfung kriminalisiert man nur künstlich bisher unbescholtene Bürger und macht mittlerweile auch vor Spielzeugwaffen nicht mehr halt. Die Begriffe „Kriminalisierung der Kinderzimmer“ oder „Waffenbesitzkarte für die Playmobil®-Kanone“ stellen diese immer irrwitziger werden Maßnahmen recht plakativ dar. Während die naturgemäß WaffG.-resistente kriminelle Szene derweil immer weiter aufrüstet, verfolgt der Staat diejenigen, die es eigentlich zu schützen gilt und entwaffnet diese.

Machen Sie sich selbst unvoreingenommen sachkundig und prüfen Sie, welch geringe Gefahr in Deutschland von legalen Waffen ausgeht. Studieren Sie die Statistiken des BKA. Schauen Sie nach England und Australien. Nach Verschärfung des Waffengesetzes und der Entwaffnung der legalen Waffenbesitzer ist die Kriminalitätsrate bei Gewaltverbrechen, die mit Waffengewalt ausgeführt wurden, dramatisch gestiegen.

Ganz offensichtlich hat man da wohl die Falschen entwaffnet!
 

Wen treffen denn diese geplanten Maßnahmen?

Unbescholtene, zuverlässige, sachkundige und gesetzestreue Bürger,

  • die sich als Inhaber eines „Kleinen Waffenscheins“ in Notwehr- /Nothilfesituationen mit Gas-/Schreckschusswaffen verteidigen möchten
  • die Schießsport mit ihren Waffen betreiben
  • die Waffen sammeln, sei es aus Spaß an der Technik, oder kulturhistorischen Motiven
  • die von Produktion und vom Handel mit diesen Gegenständen leben
  • Wen trifft diese Maßnahme nicht?
  • Kriminelle, Gewaltverbrecher und Terroristen, die mit ihrem Arsenal an Schusswaffen und Munition ohnehin in die Illegalität abgetaucht sind und bereits heute gegen geltendes WaffG. verstoßen. Gesetze sind für gesetzes- treue Bürger gemacht. Alle anderen scheren sich nicht darum, auch nicht um Verschärfungen. Dass sich dass ändert, dafür sollte die Politik die richtigen Maßnahmen einleiten und nicht brave Bürger mit ungeeigneten Maßnahmen weiter kriminalisieren.

    Aber da zeigt sich die Politik vielfach macht- und ideenlos, wenn es um die Umsetzung und Anwendung längst ausreichend strikter Gesetze geht. Dem lieben „Stimmvieh“ und unbedarften Bürger kann man die Verschärfung eines ohnehin vergleichsweise schon besonders scharfen deutschen Waffengesetz als wohlfeile Maßnahme zur Verbesserung der „inneren Sicherheit“ verkaufen. Eine totale Mogelpackung, aber kaum jemanden scheint diese Verdummungs- und Verschleierungstaktik aufzufallen, wirklich zu interessieren oder gar zu stören. Im Gegenteil ernten die Verbotstreiber in den unbedarften und gutgläubigen Teilen der Bevölkerung sogar noch Zustimmung für derlei unbrauchbaren Aktionismus. Der Grund dafür ist klar:

    Über Jahre und Jahrzehnte hinweg wurde hierzulande eine Waffenverteufelungskampagne betrieben, die eine geradezu irrationale Züge annehmende Schusswaffenhysterie ausgelöst hat. Politiker und Medien aller Ausprägung und Couleur haben sich willfährig und kritiklos daran beteiligt. Hauptsache Schlagzeilen produzieren die reißen, Sachkunde und Wahrheitsgehalt waren dabei stets von untergeordneter Relevanz! Was zurückbleibt ist ein unberechtigtes „Hundepfui“-Image aller legaler Waffenbesitzer und die Übertragung der Schuld an Mord und Totschlag auf tote Gegenstände, eben die Waffen selbst.

    Welche Blüten das zu treiben im Stande ist, zeigt die Schilderung einer Begebenheit auf einem deutschen Flughafen, publiziert bei „focus.de“. Wäre es nicht so traurig, man könnte fast darüber lachen. Es geht dabei um die riesige Aufregung über eine Damenhandtasche im Handgepäck, die von „flugsicherheitsrelevantem Interesse“ ist, weil auf deren Vorderseite eine Pistolenapplikation aus Filz aufgeklebt ist.

    Glauben Sie nicht? - Na, dann lesen sie mal bitte nach:

    http://www.focus.de/reisen/fliegen/handgepaeck_aid_132309.html

    Für viele ist offenbar klar: Die Waffe ist Schuld am Bösen, nicht der kriminelle Mensch, der sie missbraucht. Also alle Waffen verbieten und vernichten - am besten gleich auch noch alle Abbildungen davon - , und dann ist das Böse ausgemerzt. Mit dieser Logik könnte man gleich auch Krankheiten verbieten, diese damit ausrotten und das marode Gesundheitssystem entlasten, bzw. ein solches völlig unnötig machen. Nur, da wird dann keiner glauben, dass es funktioniert. Warum nicht, wenn es bei Waffen doch angeblich genau so funktionieren soll?

    Bundesrat und Bundestag beabsichtigen ein weiteres Mal, das Waffenrecht zu verschärfen. Mit Sorge und großem Unbehagen habe ich die bisherige Debatte verfolgt. Anstatt das Gesetz endlich sinnvoll zu vereinfachen, machen viele Abgeordnete mit dem Thema nur Wahlkampf und instrumentalisieren dieses wichtige Feld zur eigenen Vorteilsnahme, jedoch nicht zum Bürgerwohl.

    Es ist in einer freiheitlichen Demokratie nicht zuviel verlangt, wenn der einzelne Bürger erwartet, dass die Diskussion über Gesetzesänderungen sachlich und mit Augenmaß abläuft. Auch mit Blick auf die nächsten Wahlen erwarte ich als Betroffener von Ihnen und den Mitgliedern Ihrer Partei bzw. Fraktion, dass Sie gegen unsinnige Verbote vorgehen.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Meldungen der VISIER-Redaktion:

     

    Stand 8.2.2008

     

    Von Anscheinswaffen und Anscheins-Volksvertretern

    „Innere Sicherheit“, ein Begriff der deutschen Politikern ganz offensichtlich als eine Art Allzweck-Hebel- werkzeug dient, um jeden noch so hilflosen und blinden Aktionismus als wirkungsvolle und daher notwendige Maßnahme im Kampf gegen Terrorismus, Gewaltzunahme und andere soziale Probleme unserer Gesellschaft zu verkaufen.

    Die Angst der Regierenden vor dem eigenen Volk scheint immens zu wachsen. Legitimierung von Bespitzelungen unbescholtener Bürger mittels „Onlinedurchsuchungen“ privater Computer durch Einschleusung von Spionagesoftware, Aufzeichnung und Speicherung von Telefonaten, eMail-Verkehr, und Internetaufrufen. Überwachungskameras auf allen öffentlichen Plätzen u.v.m.. Der Überwachungsstaat wird zur Realität! „Orwell“ lässt grüßen.

    Eine ganz besonders beliebte Stellschraube unserer Volksvertreter ist natürlich das Waffengesetzt (WaffG.)! Damit werden gesetzestreue, mündige und zuverlässige Bürger bereits seit langem von den Ämtern geknebelt, geknutet, überwacht und gegängelt was das Zeug hält. Mit jeder weiteren Verschärfung kriminalisiert man nur künstlich bisher unbescholtene Bürger und macht mittlerweile auch vor Spielzeugwaffen nicht mehr halt. Die Begriffe „Kriminalisierung der Kinderzimmer“ oder „Waffenbesitzkarte für die Playmoblil®-Kanone“ stellen diese immer irrwitziger werden Maßnahmen recht plakativ dar. Während die naturgemäß WaffG.-resistente kriminelle Szene derweil immer weiter aufrüstet, verfolgt der Staat diejenigen, die es eigentlich zu schützen gilt und entwaffnet diese.

    Lenken wir den Blick einmal auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren um die 2008 anstehende, erneute Verschärfung des WaffG.. Begeben wir uns an den Schauplatz Sachsen-Anhalt, wo der zuständige Innenminister Hövelmann gerade die Ausweitung des Verbots sogenannter Anscheinswaffen vorantreibt.

    Die Pressestelle der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vermeldet in einer Mitteilung vom 5.2.2008:

    (Zitat)  

    Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 061/08

    Magdeburg, den 5. Februar 2008

    Innenminister Hövelmann: Chancen für strengeres Waffenrecht stehen gut/ Sachsen-Anhalts Initiative mit Aussicht auf Erfolg im Bundestag

    Die Aussichten für Sachsen-Anhalts Initiative zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes sind gut. „Wir haben gute Chancen, unser Ziel eines möglichst weitreichenden Verbots von Anscheinswaffen durchzusetzen“, berichtete Innenminister Holger Hövelmann in der heutigen Kabinettssitzung in Magdeburg.

    Ende Mai/Anfang Juni 2007 hatten sich die Innenminister der Länder bei ihrer Tagung in Berlin dafür ausgesprochen, das Führen von Waffenimitaten zu verbieten. Hövelmann: „Sowohl Polizistinnen und Polizisten als auch die Opfer von Überfällen werden immer häufiger mit Waffennachbildungen bedroht, die dem Original täuschend ähnlich sehen. Die Politik sollte dem nicht tatenlos zusehen.“

    Im Entwurf der Bundesregierung für eine Novellierung des Waffengesetzes waren zunächst nur Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns angesprochen worden. „Die spielen aber im Kriminalitätsgeschehen praktisch keine Rolle“, unterstrich Hövelmann. „Banküberfälle werden ja nicht mit nachgemachten Panzern verübt.“

    Auf Antrag Sachsen-Anhalts hatte der Bundesrat deshalb am 20. Dezember 2007 beschlossen, ein weitreichendes Verbot von Anscheinswaffen zu fordern. Diese Position wollen jetzt offenbar auch die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen in Berlin übernehmen. Das geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Bundesratsvotum und aus öffentlichen Äußerungen von Bundestagsabgeordneten hervor. Diese Entwicklung sei gut für die innere Sicherheit, sagte Hövelmann. Er kündigte an, ein Waffenrechtsexperte des Magdeburger Innenministeriums werde bei einer Anhörung im Bundestag in der nächsten Woche dafür plädieren, auch den Handel mit Anscheinswaffen zu verbieten: „Sonst bleibt das Verbot halbherzig.“

    Die abschließende Beratung zur Novelle des Waffengesetzes ist für den 21./22. Februar im Deutschen Bundestag und für den 14. März im Bundesrat vorgesehen. (Zitat Ende)

    Aufgemerkt also! Hier sollen nun mit einem mal alle Besitzer von freien Waffen, sowie Waffenimitaten und Spielzeugen, die scharfen Schusswaffen nachempfunden sind, unter Generalverdacht gestellt und künstlich kriminalisiert werden. Das Wort Anscheinswaffe deckt plötzlich vielmehr ab, als ursprünglich vorgesehen. Überdies stehen bei Herstellern und dem Fachhandel eine Vielzahl von Arbeitsplätzen auf dem Spiel, denn nicht nur mehr das Führen in der Öffentlichkeit, sondern auch der Handel damit, soll unterbunden werden!

    Wen trifft diese geplante Maßnahme:

    Unbescholtene, gesetzestreue Bürger,

    • die sich als Inhaber eines „Kleinen Waffenscheins“ in Notwehr- /Nothilfesituationen mit Gas-/Schreck- schusswaffen verteidigen möchten
    • die Schießsport mit ihren freien Waffen betreiben (CO2- / Druckluft-/ Softairwaffen)
    • die freie Waffen sammeln, sei es aus Spaß an der Technik, oder kulturhistorischen Motiven
    • die vom Handel mit diesen Gegenständen leben

    Wen trifft diese Maßnahme nicht:

    Kriminelle, Gewaltverbrecher und Terroristen, die mit ihrem Arsenal an scharfen Schusswaffen ohnehin in die Illegalität abgetaucht sind und bereits heute gegen geltendes WaffG. verstoßen. Gesetze sind für gesetzes- treue Bürger gemacht. Alle anderen scheren sich nicht darum, auch nicht um Verschärfungen. Dass sich dass ändert, dafür sollte die Politik die richtigen Maßnahmen einleiten und nicht brave Bürger mit ungeeigneten Maßnahmen weiter kriminalisieren.

    Aber da zeigt sich die Politik natürlich machtlos, wenn es um die Umsetzung und Anwendung längst ausreichend strikter Gesetze geht. Dem lieben Stimmvieh und unbedarften Bürger kann man die Verschärfung eines ohnehin vergleichsweise schon besonders scharfen deutschen Waffengesetzt als wohlfeile Maßnahme zur Verbes- serung der „inneren Sicherheit“ verkaufen. Eine totale Mogelpackung, aber keinen scheint diese Verdummungs- und Verschleierungstaktik wirklich zu interessieren oder gar zu stören.

    Im Gegenteil ernten die Verbotstreiber in vielen Schichten der Bürgerschaft sogar noch Zustimmung für derlei unbrauchbaren Aktionismus. Der Grund dafür ist klar:

    Über Jahre und Jahrzehnte hinweg wurde hierzulande eine Waffenverteufelungskampagne betrieben, die eine geradezu irrationale Züge annehmende Schusswaffenhysterie ausgelöst hat. Die Medien aller Ausprägung und Couleur haben sich willfährig und kritiklos daran beteiligt, angeführt natürlich von der einschlägigen Boulevardpresse. Hauptsache Schlagzeilen produzieren, die reißen! Was zurückbleibt ist ein „Hundepfui“-Image aller legalen Waffenbesitzer und die Übertragung der Schuld an Mord und Totschlag auf tote Gegenstände, eben die Waffen selbst.

    Welche Blüten das zu treiben im Stande ist, zeigt die Schilderung einer Begebenheit auf einem deutschen Flughafen, publiziert bei „focus.de“. Wäre es nicht so traurig, man könnte fast darüber lachen. Es geht dabei um die riesige Aufregung über eine Damenhandtasche im Handgepäck, die von „flugsicherheitsrelevantem Inte- resse“ ist, weil auf deren Vorderseite eine Pistole aus Filz aufgeklebt ist.

    Die Dame, die das Gepäck mit Röntgenstrahlen durchleuchtet, deren Vorgesetzter, zwei Beamte von der Bundespolizei, sind nacheinander zunächst nicht bereit, die Passagierin mit dieser „gefährlichen“ Handtasche in das Flugzeug zulassen. Im weiteren Schritt wird die Crew des Fliegers befragen. Dazu macht ein Polizeibeamter mit dem Handy ein Foto von der „Besorgnis erregenden“ Pistolentasche und sendet die Fotos an die Flugzeugcrew. Entscheidung erst mal vertagt und eine „Grüne Minna“ mit zwei weiteren Beamten kommt. Drei Bundespolizisten fahren die Passagieren und die „brisante“ Tasche schließlich zum Airbus. Die Bedenken sind: „Was passiert, wenn die anderen Fluggäste die Tasche sehen und in Panik geraten? Dann reißen sie die Notausgänge auf, und der Flieger stürzt ab“. Was tun? Schließlich macht der Flugkapitän einen Vorschlag: „Wir legen die Tasche ins Gepäckfach, bevor die anderen Gäste kommen. Nachdem die Passagieren versprochen hatte, dass sie sie während des Flugs nicht mehr herausholen würde.“ Durfte die Dame und ihre „Anscheins- tasche“ tatsächlich mitfliegen. - Glauben Sie nicht? - So bekloppt ist keiner? - Na, dann lesen sie mal nach:

    http://www.focus.de/reisen/fliegen/handgepaeck_aid_132309.html

    Für viele ist offenbar klar: Die Waffe ist Schuld am Bösen, nicht der kriminelle Mensch, der sie Missbraucht. Also alle Waffen verbieten und vernichten - am besten gleich auch noch alle Abbildungen davon - , und dann ist das Böse ausgemerzt. Mit dieser Logik könnte man gleich auch Krankheiten verbieten, diese damit ausrotten und das marode Gesundheitssystem entlasten, bzw. ein solches völlig unnötig machen. Nur, da wird dann keiner glauben, dass es funktioniert. Warum nicht, wenn es bei Waffen doch angeblich genau so funktionieren soll?

    Die wirkliche Gefahr für unsere innere Sicherheit sind definitiv nicht unbescholtene Bürger und ihre Anschein- swaffen, sondern unsere planlos agierenden Anscheins-Politiker. Es ist nicht Politikverdrossenheit, welche die Nichtwähler zur größten „Partei“ werden lässt, sondern Politiker-Verdrossenheit. - Herr, wirf Hirn vom Himmel, aber bitte schnell!

    GUNIMO

    Februar 2008

     

    Darin heißt es u. a. :

    (...)

    Begründung
    Mit der Aufnahme des § 42a Waffengesetz (WaffG) wird zunächst dem Verbot
    des Führens von Anscheinswaffen im Waffengesetz Rechnung getragen. Nicht
    akzeptabel ist die Tatsache, dass die gesamte Breite der Anscheinswaffen reduziert
    wird auf
    - Vollautomaten, die Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle
    von Kriegswaffen (insbesondere Maschinenpistole, Maschinengewehr,
    Sturmgewehr) sind oder waren (Anscheins-Kriegswaffen), oder
    - Vorderschaftsrepetierflinten nach Anlage 2 Abschnitt 1.2.1.2 (Anscheins-
    Pumpguns).
    Da über die Anscheins-Kriegswaffen hinaus alle täuschend echt wirkenden
    Nachbildungen von Schusswaffen Gefahrenlagen darstellen können und es sich
    in der Mehrzahl der angesprochen Fälle eher um täuschend echt wirkende
    Nachbildungen von Nicht-Kriegswaffen handeln dürfte, ist das Verbot des
    Führens von Anscheinswaffen allumfassend zu formulieren.
    Das Verbot soll sich nicht nur auf solche Anscheinswaffen beziehen, die Nachahmungen
    von Kriegswaffen sind, sondern auf jede Anscheinswaffe, die mit
    einer entsprechenden Originalwaffen verwechselt werden kann.
    Die Bundesregierung selbst führt im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des
    Waffengesetzes aus, „dass die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen
    im Einsatz mit echten Schusswaffen verwechseln und in der Annahme
    einer vermeintlichen Notwehr – oder Nothilfesituation mit verheerenden Folgen
    von der Dienstwaffe Gebrauch machen kann.“ Tatsächlich entsteht diese
    Situation auch eher im Zusammenhang mit Schusswaffen, die nicht zu den
    Kriegswaffen zählen, etwa durch Nachahmungen von erlaubnispflichtigen
    Kurzwaffen.
    Diesem Umstand soll das allumfassende Verbot von Anscheinswaffen gerecht
    werden, ausgenommen Gegenstände die nach ihrem Gesamterscheinungsbild
    ausschließlich zum Spiel bestimmt sind (z. B. Faschingspistole).
    (...)

    Kurz- und Langwaffen, ausgenommen Gegenstände nach
    Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.1 (SRSWaffen),
    für die gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 eine Erlaubnis zum
    Führen erteilt wurde

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

     

    Abkürzungen:

    UN = United Nations (Vereinte Nationen)

    EU = Europäische Union

    BMI = Bundesministerium des Innern

    FWR = Forum Waffenrecht

    WaffG = Waffengesetz

     

    Stand 21.11.2007

    http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/sid_AD2E857770A65867DA3ABF5AA61BEB30/Internet/Content/Gesetze/__Geset zesentwuerfe/Entwurf__Aenderung__Waffengesetz.html

    Überarbeiteter Entwurf auf der “BMI”-Website

    Hier der Fokus auf den Bereich “FREIE Waffen”:

    Nun ist bei der erweiterten Kennzeichnungspflicht explizit nur noch von “scharfen” Schusswaffen die Rede. Gas-/ Schreckschusswaffen sind offenbar nicht mehr davon betroffen:

    In §58 ist auch nicht mehr von einer NACHTRÄGLICHEN Kennzeichnungspflicht die Rede, sondern die Regelung betrifft wohl ausschließlich Neuemissionen von Schusswaffen durch Hersteller/Importeure ab dem Inkraft- treten der WaffG.-Neuregelung:

    LEP- und Salutumbauten:

    Das heißt weiterhin: Alle auf LEP umgebauten, vormals “scharfen Waffen”, werden der selben Erlaubnispflicht wie diese Feuerwaffen gleich gestellt. Ergo: Waffenbesitzkarteneintrag (WBK) mit entsprechenden amtlichen Gebühren und Aufbewahrungspflichten. Mit Sicherheit das Ende der LEP-Modifikationen! - Altbesitz- Regelung???

    Die sogenannten “Salutwaffen” werden explizit gesondert behandelt:

    Führverbot von sogenannten “Anscheinswaffen”. Davon sind auch, bzw. besonders, Softairwaffen und Spiel- zeugnachbauten betroffen. Sogar dann, wenn es sich dabei um reine Phantasiewaffen handelt!

    Spielzeugwaffennachbildungen und Bewegungsenergiegrenze für Spielzeug:

    Wichtig! Hier klafft immer noch, oder besser gesagt erneut, ein Widerspruch zwischen deutschem Waffenrecht und europäischem Recht! Siehe dazu:

    http://www.muzzle.de/N5/Softair/softair_bka_feststellungsb.pdf

    http://www.muzzle.de/N5/Softair/Spielzeug_oder_Waffe_/spielzeug_oder_waffe_.html

     

    Distanz-Elektroimpulsgeräte, sogenannte “Air-Taser”, werden zu VERBOTENEN Gegenständen:

    Achtung! Nicht vergessen: Es handelt sich hier immer noch “nur” um einen Entwurf!

    GUNIMO, 25.11.2007

     

    Stand 29.10.2007

     

    Das UN-Schusswaffenprotokoll und die Folgen - EU- und nationale Gesetzgebung

    Das UN-Schusswaffenprotokoll wurde im Jahre 2000 durch die EU unterschrieben. Es richtet sich gegen die unerlaubte Herstellung / den unerlaubten Handel von/mit Schusswaffen, zugehörenden Teilen/Komponenten und Munition.

    Nun also soll die EU-Waffenrichtlinie dem UN-Protokoll angepasst werden. Als Mitgliedsstaat der EU muss Deutschland die verabschiedeten Änderungen in nationales Waffenrecht umsetzen.

    Ziel der WaffG.-Novellierung in 2008 ist es, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ziviler Feuerwaffen zu erreichen, um den unerlaubten Handel damit zu unterbinden.

    Folge: Es schwirren Ideen und Maximalforderungen umher welche vorsehen, eine 10-jährige Aufbewah- rungszeit für die Waffenbücher der Händler vorzuschreiben und eine staatlich geführte computergestützte Zentraldatei einzurichten, in die alle Bewegungen einer jeden Waffe einzutragen sind. Datenspeicherzeit 20 Jahre!

    Es stand zeitweise im Raume, dass die Kategorie der „Freien Waffen“ abgeschafft wird und es nur noch eine Unterteilung in verbotene und genehmigungspflichtige Waffen geben wird. Auch wenn es Stimmen gibt, die relativieren und diesbezüglich von nicht “mehrheitsfähigen Vorstellungen” sprechen, so zeigt dies aber sehr deutlich, welche Einschränkungen und welcher Aufwand die legalen Waffenbesitzer treffen könnte.

    Feuerwaffen wären also von einer ggf. verabschiedeten Änderung der EU-Waffenrichtlinie in jedem Falle betroffen. Jäger und Sportschützen müssten die aufgezeigten Nachweise erbringen. Aber auch die Besitzer derzeit noch freier Waffen trifft u. U. die Keule dieses Monstrums. Gas-/Schreckschusswaffen werden nämlich genauso behandelt, dem „BMI“ sei „Dank“. Stichwort: “Erweiterte Kennzeichnungs-/Markierungspflicht von Schusswaffen“. Und da geht es dann wirklich an die Substanz, vor allem auf der Kostenseite!!

     

    Der Altbesitz muss nachträglich gekennzeichnet werden!!

    Kolportiert werden Kosten von 200 € (!) pro Waffe (siehe unten)! Ein Betrag, der den Wert z. B. einer Gas-/ Schreckschusswaffe bei weitem übersteigt! - Ja, und auch diese sind eben sehr wohl davon betroffen! Besitzer freie Vorderlader-Waffen sind natürlich auch mit im Boot.

    www.fwr.de

                               (...)

    Die durch Sachverständige geschätzten Kosten schlagen pro Waffe mit rund 200,- € zu Buche! – Im Hinblick auf den Wert einer gängigen Schreckschusswaffe (50 – 150,- €) würde dies quasi den wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten. Welcher Besitzer einer solchen Waffe wäre dann zur Nachkennzeichnung bereit?

    Besonders hart träfe es die Sammler dieser freien Waffengattung. Ein Sammler mit einem Bestand von 100 Exponaten wäre dann für das Nachbearbeiten und Registrieren mal eben mit 20.000,- € am Start. Wobei auch wertvolle Kollektionen von 200 oder gar 300 Signalwaffen bestehen. Diese sind zwar nicht üblich aber keines Falls utopisch. Sammlungen dieser Größenordnung sind mir durchaus bekannt. Dieses sehr interessante Sammelgebiet hat umfangreiche Themen zu bieten, birgt mannigfaltige technische Facetten, was den Kreis an interessierten Leuten nicht eben klein hält. Neben sehr viel Herzblut stecken in solchen, teils über mehrere Jahrzehnte aufgebauten Sammlungen Unsummen an Geld. Nach Ablauf der Kennzeichnungsfrist wäre der Altbesitz ohne Registrierung de facto illegaler Waffenbesitz und würde entsprechend hart geahndet. Um eine heute bestehende größere Sammlung legal zu besitzen, wären horrende finanzielle Aufwendungen zu tätigen, die eine vertretbare Größenordnung bei weitem überschreiten! Das Ergebnis ist letztlich eine Entwaffnung mit Enteignungscharakter! Eine Kollektion mit einem aktuellen Wert von 10.000, 20.000 und mehr Euros wäre von Heute auf Morgen praktisch entwertet, würde der Entwurf so zum Gesetz. Denn für ungekennzeichnete alte Sammlerstücke und Gebrauchswaffen fände sich mit Hinblick auf dieses Kostenszenario kein Abnehmer mehr. Auch nur eine einzige ältere Waffe nachträglich kennzeichnen und registrieren zu lassen, könnte je nach Modell deren Zeitwert um mehr als das Dreifache übersteigen.

    Hier wird vom Gesetzgeber ganz eindeutig mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ein nutzen für die innere Sicherheit, oder gar den Weltfrieden ist mit ernsthaften Argumenten hier wohl kaum zu konstruieren. Betroffen sind mal wieder die ohnehin gesetzestreuen Bürger. Alle anderen Waffen verschwinden einfach in der Illegalität und kriminalisieren ihre vielfach völlig ahnungslosen Besitzer.

    Faktisch bedeuten die angedachten Änderungen des WaffG. das Aus für den Altbesitz. Die Neuemission von Gas- / Schreckschusswaffen wird ja ohnehin schon durch den unsinnigen „Kleinen Waffenschein“ eingedämmt und die nahende Verpflichtung des Handels zur Käuferregistrierung tut ihr Übriges.

    Aber damit keines Wegs genug der “guten Nachrichten”, auch das soll kommen:

    Das heißt, alle auf LEP umgebauten, vormals “scharfen Waffen”, werden der selben Erlaubnispflicht wie diese Feuerwaffen gleich gestellt. Ergo: Waffenbesitzkarteneintrag (WBK) mit entsprechenden amtlichen Gebühren und Aufbewahrungspflichten. Mit Sicherheit das Ende der LEP-Modifikationen! Gleiches gilt wohl auch für Salut-Umbauten.

    Das daran ein ganzer Wirtschaftszweig mit vielen Arbeitsplätzen hängt, scheint bei der völlig überzogenen Regulierungs- und Registrierungswut keinen dafür verantwortlichen Politiker zu interessieren. Die opfert man einer populistischen Antiwaffenkampagne. Dahinter steckt ganz klar Methode. Das Ziel ist: So wenig Waffen wie möglich im Volke. Wovor hat man eigentlich Angst...?

    (Irrtümer vorbehalten)

    GUNIMO

    Oktober 2007