Tipps und Hinweise für Einsteiger

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Hinweise für Hobbyeinsteiger

Entscheidungsfindung

„Double Action“- / „Single Action“-Abzug

Wie lange sollte/kann man eine angestochene CO2-Kartusche in der Waffe belassen?

Das Leerabschlagen einer Waffe   -   (“Schießen” ohne Projektil)

”Blow Back”

Blowback- / Non-Blowback-Waffen , was ist zu bevorzugen?

Softairwaffen

Das Zielen / das Visieren

Waffenpflege

Brünierung

Demontage von CO2- und Druckluftwaffen

Allgemeine Sicherheitsregeln beim Schießen

Mündungsenergie, Erwerbsberechtigung und Altersbeschränkungen bei Druckluftwaffen

Energie-Ermittlung von Projektilen

Minderjährige und Druckluftwaffen

Jagen mit Druckluftwaffen in Deutschland

Leistungstuning in Deutschland

Druckluftwaffeneinfuhr nach Deutschland

Wie laut ist eine CO2- / Druckluftwaffe?

„Durchschlagskraft“

Waffen sammeln

Werteinschätzung/Kaufpreisfindung von Gebrauchtwaffen

 

Hinweise für Hobbyeinsteiger:

Zunächst sollte jeder Anfänger, der sich mit dem Gedanken trägt eine Druckluftwaffe anzuschaffen, einige grundlegende Überlegungen anstellen, und sich dann per intensiver Recherche (Internet [Infoseiten mit Testberichten, Herstellerseiten und Foren]/Fachzeitschriften/Kataloge/Fachhändlerbesuche) eine Produktübersicht verschaffen, bevor er einige Modelle in die konkrete engere Wahl zieht. Vor der letztendlichen Kaufentscheidung sollte idealer Weise immer ein Praxistest stehen, denn grau ist alle Theorie. – Nicht aus dem Auge verlieren sollte man unbedingt auch die aktuelle Gesetzeslage (Altersgrenzen für Erwerb und Besitz, Führen (=zugriffbereites Tragen und Anwenden in der Öffentlichkeit), etc. – Diese Vorgehensweise erspart einem Enttäuschungen und evtl. teure Fehlgriffe.

Entscheidungsfindung:

Welche Vorlieben und persönliche Anwendungsmöglichkeiten und –grenzen sind gegeben? Welchen Zweck soll die Waffe erfüllen (Hobby- und Freizeitschütze oder ambitionierter Matchschütze im Verein).

Freizeit- oder Matchwaffe? – Von diesem vorgesehenen Einsatzzweck hängt zunächst ab, welcher Druckluftwaffensektor überhaupt in Frage kommt, bzw. welcher völlig überdimensioniert ist. Wer einen Vereinsbeitritt plant und ein Karriere als Wettkampfschütze anvisiert, sollte gleich im Bereich der hochwertigen und technisch ausgefeilten Matchwaffen stöbern. Hilfreich ist dann sicher, sich in einem Verein die Empfehlungen der etablierten Schützen zu Nutze zu machen und die Vereinswaffen zu testen. Preislich liegen diese Hightechgeräte (meist Pressluftbetrieben) natürlich im obersten Segment. Was mit einer alten „FWB 65“ oder günstigen „Röhm Twinmaster Match“ beginnt ist nach oben mit einigen tausend Euro alleine für die Waffe noch nicht abgeschlossen. Hinzukommen noch erhebliche Kosten für spezielle Schießbekleidung und weiteres Equipment. Für Langwaffenschützen bietet sich z.B. der Schießsport „Field Target“ an, der sich stetig wachsender Beliebtheit erfreut. Dabei handelt es sich um eine Jagdsimulation, die auf Klappziele mit hochwertigen Luftgewehren betrieben wird. Ein Sport bei dem neben Konzentration auch eine gute Konstitution und, da im Freien betrieben, auch eine gewisse Witterungsbeständigkeit gefragt ist. Es kann in verschiedenen Klassen gestartet werden, was auch den Einsatz recht preisgünstiger KipplaufFederdruckgewehre möglich macht. Allerdings steht die Anschaffung eines guten Zielfernrohrs in jedem Falle auf der Agenda.

Weitere Disziplinen siehe unter folgendem Link:

http://www.muzzle.de/N5/Reportagen/Kooperation_BDMP___UMAREX/kooperation_bdmp___umarex.html

Finanziell meist günstiger und waffentechnisch Vielseitiger geht es im Bereich des privaten Hobbyschießen zu. Die häusliche Diele, der Kellerschießstand, eine leere Garage, eine alte Scheune, eine ungenutzte Halle oder ein großes eingefriedetes Grundstück lassen u. U. schon ohne aufwändige Vorkehrungen einen erquicklichen Schießspaß zu, der mit freien Schusswaffen ab rund 50,- EUR Neupreis (z.B. Softair)  durchaus betrieben werden kann, aber auch der Verwendung von hochwertigen Sportwaffen bis hin zu feinsten Matchwaffen keinen Riegel vorschiebt.     

Welche möglichen (räumlichen) Gegebenheiten und/oder persönlich bevorzugte Schussdistanzen liegen vor?

Der Einsatz eines relativ starken und weitragenden Gewehres lohnt sich naturgemäß wohl nur dann, wenn die räumliche Möglichkeit gegeben ist, größere Schussdistanzen einzurichten. Eine Scheune, Halle oder ein großes Grundstück sind da schon Voraussetzung um >20-Meter-Bahnen zu praktizieren. Wer im Freien schießt muss zwingend darauf achten, dass man dies nur auf einem eingefriedeten Grundstück tut, bei dem stets gewährleistet ist, dass kein abgefeuertes Geschoss dieses verlassen kann! Ebenso ist das Einverständnis des Grundstückeigentümers einzuholen! - Hinweis: Das Führen (=zugriffsbereites Tragen) einer Druckluftwaffe auf öffentlichem Grund ist ohne den Besitz eines Waffenscheins (nicht zu verwechseln mit dem sog. „Kleinen Waffenschein“ für Gas-Schreckschusswaffen) gesetzlich verboten. (WaffG.) -  

Wer kürze Distanzen bevorzugt, bzw. auf diese eingeschränkt ist, der ist mit einer Kurzwaffe (Pistole/Revolver/Derringer) oder einer schwächeren Langwaffe ausreichend bedient. Auch hier gilt: Wer die Räumlichleiten Dritter nutzt, sollte sich das Einverständnis des Eigentümers zu den geplanten Aktivitäten einholen. Selbstverständlich ist stets auf größtmögliche Sicherheitsvorkehrungen zu achten.

Welches Waffensystem ist das richtige für mich?

Antrieb Druckluft: Federdruck, Pressluft, LEP 

Federdruckwaffen: Dies ist das Segment mit den einfachsten Luftpistolen. Dazu gehören z.B. Laufspanner wie die Diana 2 oder andere simple Exemplare, die fast einen gewissen Spielzeugcharakter vermitteln. Aber es gibt durchaus auch hochwertige Vertreter mit sehr guter Präzision. Meist handelt es sich um Einzellader, aber auch bei Mehrladern muss vor jeder Schussabgabe die Kolbenfeder mit einem Kipplauf bzw. einem seitlich oder unten am System angebrachten Hebel gespannt werden.     

Vorteil: Es entstehen keine Nebenkosten durch den Erwerb von Treibmitteln.

Nachteile: Es sind keine schnellen Schussfolgen möglich, da vor jedem Schuss die Feder neu gespannt werden muss. Verfügt die Waffe nicht über einen sogenannten Masseausgleich im System, generiert die Feder beim Anschlagen einen Prellschlag, der sich nicht gerade präzisionsfördernd auf das Verhalten der Waffe auswirkt.

Empfehlenswerte Waffenmodelle: Feinwerkbau 65, FWB 80 (beide mit Masseausgleich ausgestattet), Diana 5, Weihrauch HW 45, HW 70

Pressluftwaffen 1: Pumpwaffen die mit vorkomprimierter Luft arbeiten. Es gibt Waffen mit ein- und mehrhübigem Druckaufbau. Einhübig bedeutet, die Luft wird durch einen Bewegungsablauf komprimiert, mehrhübig sagt, dass der Kolben mittels mehrerer Pumpbewegungen wie bei einer Luftpumpe unter Druck gesetzt wird. Bei der Schussabgabe wird die vorkomprimierte Luft stoßartig freigesetzt und das Geschoss damit aus dem Lauf getrieben.

Vorteile: Es entstehen keine Nebenkosten durch den Erwerb von Treibmitteln. Prellschlagfreies schießen ist gewährleistet.

Nachteile: Es sind keine schnellen Schussfolgen möglich, da vor jedem Schuss die Luft manuell neu komprimiert werden muss.

Empfehlenswerte Waffenmodelle: Crosman Backpacker, Crosman 1377, Weihrauch HW 40 PCA, HW 75, Gamo AF-10, Gamo P45, Webley Nemesis, Daisy 717 / 747 / 777

Pressluftwaffen 2: Waffen mit Druckluftvorratsbehälter. Hier wird ein größerer Behälter an die Waffe geschraubt, der vorher mittels einer Hand- oder Fußpumpe, bzw. eines Kompressors oder einer Pressluftflasche befüllt wurde. Bei jedem Schuss wird über eine Ventil dosiert eine bestimmte eingestellte Menge an Pressluft freigesetzt. Hochwertige Matchwaffen arbeiten heute in der Regel mit diesem Prinzip.

Vorteile: Es entstehen keine Nebenkosten durch den Erwerb von Treibmitteln. Prellschlagfreies schießen ist gewährleistet. Wenn die Waffe über ein Magazin verfügt, also mehrschüssig ist, sind schnelle Schussfolgen ohne abfallenden Mündungsenergie möglich.

Nachteil: Es ist zusätzliches Equipment wie Pumpe oder Kompressor erforderlich oder zumindest muss man die Vorratsflasche immer wieder auffüllen lassen.

Empfehlenswerte Waffenmodelle: Röhm Twinmaster Match, TM Sport, Steyr LP 10, Walther LP 200 / 201 

Pressluftwaffen 3: LEP: Luft-Energie-Patrone:

 <<< Funktionsweise (bitte klicken)

Vorteile: Es entstehen keine Nebenkosten durch den Erwerb von Treibmitteln. Prellschlagfreies Schießen ist gewährleistet. Wenn die Waffe über ein Magazin verfügt, also mehrschüssig ist, sind schnelle Schussfolgen ohne abfallenden Mündungsenergie möglich. Realistisches Handling wie bei einer scharfen Schusswaffe.

Nachteile: Es ist zusätzliches Equipment wie Pumpe oder Kompressor erforderlich oder zumindest muss man die Vorratsflasche immer wieder auffüllen lassen. Umständliches Laden. Störungsanfällige Technik der Patronen.

Empfehlenswerte Waffenmodelle: ME SAA, ME 38 Magnum

Antrieb Treibgase: CO2, N2O

 <<< Thema CO2-/N2O-Kapseln

 <<< Thema “Funktionsweise von CO2-Waffen”

CO2-Freizeit-Waffen, die mit 8g- oder 12g-Kartuschen arbeiten, waren lange Zeit eine Domäne der US-amerikanischen Hersteller wie „Crosman“ und „Daisy“. Später kamen auch „Gamo“ und vor allem die deutschen Hersteller „UMAREX“ und „Röhm“ mit ihrer Modellpalette zu Ehren und setzten eine Vielzahl an innovativen Ideen und Optimierungen mit Ihren qualitativ hochwertigen Sport- und „Look-Alike“-Waffen um. Aber auch im Matchwaffenbereich kommt CO2 als Antriebsgas zum Einsatz. Hier allerdings, ähnlich wie bei den Pressluftwaffen, heute mittels größerer Vorratsbehälter. Die erste Generation der matchtauglichen Waffen verwendete aber ebenso die 8- oder 12g-Kapseln (Hämmerli).

Wer eine der beliebten Freizeitwaffen erwerben möchte, welche ihren jeweils realen Vorbildern optisch zum Verwechseln ähnlich sehen -(die aber technisch weitaus anspruchvoller aufgebaut sind)-, der ist weitestgehend auf eine CO2-Waffe festgelegt.

Die meisten Modelle, besonders Kurzwaffen, die mit dieser Technik arbeiten, generieren einen vergleichsweise lauten Schussknall, was bei geplanten Einsatzzwecken in einer Mietwohnung durchaus zu einem Ärgernis werden kann. Die Twinmaster-Modelle „Action“ und „Trainer“ sind die leisesten Vertreter dieser Fraktion.

Vorteile: Schnelle Schussfolgen möglich, wenn es die Magazinkapazität erlaubt. Kein Spannen oder Vorkomprimieren erforderlich.

Nachteile: Hohe Nebenkosten durch notwendigen Treibgaserwerb. Temperaturabhängigkeit des Treibmittels. Keine konstante Mündungsenergie. Z.T. lauter Schussknall. 

Empfehlenswerte Waffenmodelle: Kurzwaffen: Röhm Twinmaster Action, TM Trainer, UMAREX: Walther CP 88, Beretta 92 FS, RWS 225, Walther CP 99, CPS, Nighthawk, Redhawk, Colt 1911 A 1, Anics SKIF A 3000, u.v.m.

Langwaffen: Gamo 1200, Crosman 1077, Walther Lever Action

 

Für mehrschüssige Waffen die mit Treibgasen, einem Pressluftreservoir, bzw. mittels LEP arbeiten, ist folgende Beschreibung zum Thema „Double Action“- / „Single Action“-Abzug nicht uninteressant:

"Double Action" beschreibt einen sogenannten Spannabzug von Selbstladewaffen, bei dem der Abzug das Schloß (Hahn oder Schlagstück) spannt und dann bei weiterem Durchziehen den Schuss auslöst. Bei einem Revolver wird auch die Trommel um eine Kammer weitergedreht.
Double Action Only (DAO) bedeutet, dass man die Waffe nicht vorspannen kann, also kein Single-Action-Modus möglich ist.

“Single-Action“ bedeutet, dass man den Hahn (oder ein Schlagstück) vorher spannt, bevor man den Abzug betätigt. Der Abzug führt also nur noch eine Aktion durch, nämlich das Auslösen des Schusses. Vorteil: Der Abzugswiderstand wird geringer und der Abzugsweg kürzer, was der Schusspräzision zu Gute kommt.

 

Wie lange sollte/kann man eine angestochene CO2-Kartusche in der Waffe belassen?

Keinesfalls sollte eine angestochene, nicht völlig entleerte CO2-Kapsel längere Zeit, also mehr als ein paar Tage, in der Waffe verbleiben! Das System über Wochen und Monate unter Druck zu belassen schadet u. U. den Ventildichtungen. Es ist daher günstiger, mal eine nicht völlig entleerte Kapsel zu verschwenden, als einen ggf. teuren und arbeitsintensiven Defekt zu riskieren. Die einschlägigen Waffenhersteller empfehlen nicht ohne Grund, angestochene CO2-Kapseln nach dem Schießen besser aus dem System zu entfernen und die Waffe nicht unter Druck zu lagern. In keinem Falle kann es gut sein, eine Kartusche fest eingespannt längere Zeit in der Waffe zu belassen, selbst wenn der Gasdruck komplett abgelassen ist, denn der permanent beibehaltene, mechanische Anpressdruck gegen die Kapselhalsdichtung generiert Verschleiß.

http://www.muzzle.de/N2/CO2/_Ventilkunde_/_ventilkunde_.html

Auch wenn natürlich nicht unbedingt gleich ein Defekt auftreten muss und andere Waffenbesitzer davon berichten, dass monatelanges Lagern ihrem CO2-Waffenexemplar nicht geschadet hätte, so bleibt festzustellen: Nicht alles was im Einzelfall keine unmittelbaren Schäden hervorgerufen hat, ist unschädlich und bedenkenlos zur Nachahmung empfohlen. Letztlich muss natürlich jeder selber entscheiden, wie er mit seinem Material umgeht. Mancher wird ja auch erst durch (finanziellen) Schaden klug...

Wichtig: Entnimmt man eine noch gefüllte Kapsel, das CO2-Gas dann unbedingt sehr langsam entströmen lassen! Man kann die Waffe natürlich auch durch eine Reihe von Leerschüssen druckfrei machen. - Achtung! Schnelles entleeren der unter hohem Druck stehenden Kartusche, führt zu Vereisungen rund um die Kapselöffnung. Neben der Gefahr von dadurch unmittelbar hervorgerufenen Dichtungsdefekten besteht auch Verletzungsgefahr beim Anwender! Dies gilt bei den großen 88-g-Kartuschen natürlich im besonderen Maße.

Mehr zum Thema CO2-Kapseln:

 

Das Leerabschlagen einer Waffe

Das “Schießen” ohne Projektil, das sog. Leerabschlagen einer Waffe, ist bei CO2-Waffen unbedenklich, da keine mechanische Mehrbelastung zum “normalen” Schießbetrieb auftritt. Wenn eine CO2-Kapsel eingelegt ist, wird natürlich eine adäquate Menge Treibgas verbraucht, da der Ventilstößel durch den auftreffenden Hahn betätigt wird und das Ventil kurz öffnet.

Schädlich ist das Leerabschlagen ausschließlich für Federdruckwaffen. Grund: Der Kolben im Kompressionsraum schlägt dann mit großer Wucht vorne im System an, da der Gegendruck durch das Luftpolster (Staudruck) fehlt, welches das in den Lauf implementierte Projektil hinter sich aufbaut (Antriebsdruck). Durch dieses Luftpolster wird der Kolben wegen des sich aufbauenden Gegendrucks deutlich abgebremst. (Abb. unten, vereinfachte Darstellung)

Fehlt dieser bremsende Effekt durch das Geschoss, kann die Waffe schnell Schaden nehmen. Druckluftwaffen, die mit Pressluft oder vorkomprimierter Luft arbeiten (z.B. „HW40PCA“), sind dem entsprechend beim Leerabschlagen nicht gefährdet. Achtung! Auch die Verwendung von Laufreinigungsfilzen hat quasi den gleichen Effekt wie das Leerabschlagen, daher sollte man immer ein Diabolo hinter einen Reinigungsfilz laden und beides zusammen verschießen.

 

”Blow Back” – Rückstoß:

Dieser Begriff findet bei CO2- und Softair-Waffen Verwendung, wenn ein Teil des Treibgases bei Schussabgabe dazu verwendet wird, den Schlitten/Verschluss nach hinten zu bewegen, um den Rückstoß, wie er beim Repetieren einer Feuerwaffe auftritt, zu simulieren. Dabei wird der Hahn oder das Schlagstück gespannt, die Waffe funktioniert semiautomatisch.  - Wenn Trommelmagazine zum Einsatz kommen, gibt es Modelle, bei denen die Trommel durch das "Blow Back" gedreht wird, bei anderen übernimmt das die Abzugsmechanik mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Abzugscharakteristik.  Waffen mit dieser Funktion sind keine echten Halbautomaten. 

 

Blowback- / Non-Blowback-Waffen , was ist zu bevorzugen?

Oft stellt sich einem Neuling die Frage, ob er sich beim Kauf einer CO2-Pistole für ein Modell mit Blowback- Funktion entscheiden oder lieber eine Waffe ohne dieses Feature wählen soll. Bei den klassischen Revolvern stellt sich diese Technik-Frage ja grundsätzlich nicht.

Im Prinzip ist die Wahl vor allem eine Frage des Geschmacks und hängt nicht zuletzt auch von den grundlegenden Eigenschaften des jeweils zur Wahl stehenden Modells ab. Eine eindeutige oder allgemeingültige Empfehlung kann daher nicht ausgesprochen werden. Das muss letztlich jeder nach seinen subjektiven Vorlieben entscheiden.

Was man aber tun kann ist die Benennung und Gegenüberstellung der jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden Systeme, um dem Abwägenden zumindest eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben.

Der Sinn der Blowback-Funktion ist es, einen Impuls auf die Schusshand auszuüben, der den Rückstoß/Hochschlag einer scharfen Feuerwaffe simulieren soll. Wenn man ehrlich ist, gelingt dies grundsätzlich aber lediglich rudimentär, denn eine völlig realistische Simulation einer Schussabgabe mittels heißer Gase ist das nicht wirk- lich. Dennoch birgt dieses Feature einen gewissen Charme und ist bei vielen Schützen durchaus beliebt, denn nur so lässt sich eine mit kaltem Gas betriebene CO2-Pisole als tatsächlich semiautomatisch funktionierende Waffe (Selbstlader) betreiben. Das bedeutet, dass diese Waffengattung einen echten Single-Action-Abzug aufbietet, der entsprechend leichgängig und „kurzwegig“ daherkommt.

Allerdings geht dieser Spaß zu Lasten des Treibgasverbrauchs bei der Schussabgabe, denn für die Rückwärtsbewegung des Schlittens oder Schlagstücks wird aus der Kartusche abgeleitetes CO2-Gas verwendet. Dies geht also nicht ganz unerheblich zu Lasten der Schussaubeute je eingesetzter CO2-Kapsel. Außerdem bleibt festzustellen, dass die meisten so konstruierten Pistolen in Sachen Präzision – von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht gerade vorbildlich auftreten. Dies wird ein Stückweit natürlich auch dadurch negativ beeinflusst, dass diese Waffen zu 99,9 % Stahlrundkugeln als Projektile verwenden und daher auch keine gezogenen Läufe darin verbaut sind. Allerdings trifft letzteres auch auf viele Non-Blowback-Waffen zu, aber in Kombination mit dem Blowback summieren sich die negativen Einflüsse auf die Präzision eben leider auf. Aber lassen wir die sprichwörtliche Kirche im Dorf. Man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass Freizeitwaffen dieser Ausprägung für Hobby-/“Plinking“-Schützen gemacht sind und konzeptionell nicht mal ansatzweise den Anspruch an eine match-ähnliche Präzision zulassen.       

So liegen im Umkehrschluss der oben getätigten Ausführungen die Vorteile der Non-Blowback-Waffen auf der Hand. Als da wären: Das Treibgas wird ausschließlich für die Kugelbeschleunigung verwendet und reicht somit, bei etwa gleicher Energieabgabe, für eine deutlich größere Anzahl an verschossenen Kugeln aus. Die Waffe erzeugt bei Schussabgabe keinen Impuls auf die Schusshand, springt also nicht aus dem Zielanschlag, sondern liegt ruhig in der Hand. Allerdings muss der Abzugsfinger wiederum mehr Kraft aufwenden, weil durch die Betätigung des Abzugszüngel auch der Hahn bzw. das Schlagstück gespannt werden muss, da dies eben nicht vom abgeleiteten Treibgas übernommen wird. Der höhere Abzugswiderstand wird in der Regel auch noch von einem längeren Abzugsweg begleitet, wodurch der Schütze dazu neigen kann die Waffe zu verreißen, was insbesondere bei schnellen Schussfolgen der Fall sein wird. Umgehen lässt sich das nur, wenn die Pistole das Hahnspannen mittels Daumen, oder das zumindest manuelle Zurückziehen des Schlittens vor jeder Schussabgabe zulässt. Bei einem komplett starren Schlitten und innenliegendem Schlagstück entfällt diese Option und die Waffe lässt sich dann ausschließlich im Double-Action-Modus schießen.

Da bei Non-Blowback-Waffen deutlich weniger bewegliche Bauteile zum Einsatz kommen, vermindert sich in der Regel der mechanisch bedingte Verschleiß und die Störungsanfälligkeit im Betrieb, sodass man auf Dauer – natürlich unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Fertigungsqualität der Ware – prinzipiell von einer höheren Zuverlässigkeit der Waffe ausgehen kann.  

Zu den Non-Blowback-Waffen gehören fast immer auch jene Pistolenmodelle, die mit einem innen liegenden Trommelmagazin (Wechseltrommel) ausgestattet sind (Ausnahme: „Desert Eagle“, UMAREX). Hier kommen überwiegend, wenn auch nicht immer, Bleidiabolos zum Einsatz und es werden meist gezogene Läufe verbaut. Beides bildet eine sehr wichtige Grundlage für eine höchstmögliche Grundpräzision. Pistolen-Repliken dieser Bauart sind technisch gesehen dann aber keine Pistolen, sondern Revolver mit innen liegender Trommel (z. B. „Walther CP88“). Auch wenn diese Bauweise fast immer eben ohne die Blowback-Funktion auskommen muss, gibt es auch im CO2-Langwaffen-Sektor tatsächlich einen Selbstlader, welcher den trommelmagazinähnlichen Kettenmagazin-Einsatz nebst Diabolo-Verwendung an eine Blowback-Funktion gekoppelt sieht. Die „Beretta Cx4 Storm“.     

Spätestens hier zeichnet sich ab, wie vielschichtig und komplex sich die CO2-Waffentechnik darstellt. Ich hoffe aber, dass meine Ausführungen ein wenig zu einer Entscheidungsfindung beitragen können, wenn es mal wieder heißt die subjektiv gesehen richtige Wahl zu treffen: „Bowback oder Non-Blowback, was soll ich nehmen“.

© GUNIMO

 

Softairwaffen: Das Thema Softair ist praktisch eine eigene Welt für sich. Mit diesen Waffen werden Plastikkugeln im Kaliber 5,5 mm meist aber 6 mm, selten 7 mm verschossen. Auch dieses Gebiet lässt sich in Modelle mit Federdruckfunktion, und Treibgasantrieb unterteilen. Neuerdings kommen bei einigen Modellen auch die 12g-CO2-Kartuschen zum Einsatz. Die Modellpalette der vielen Hersteller ist unglaublich groß und nahezu unüberschaubar.

Zu der Fragestellung nach maßgeblichen Unterschieden (Energie/Präzision) zwischen gasbetriebenen Softair- und CO2-Waffen zitiere ich der Folge eine sehr gelungene Abhandlung von “Old_Surehand” (Marcus) aus dem “co2air.de”- Forum, natürlich mit freundlicher Genehmigung des Autors:

(Zitat)

Gasbetriebene Softairs haben normalerweise eine Energie so um 1 Joule herum, CO2-Blowbacks haben vielleicht ein bißchen mehr.

Das Problem: Softair-Kugeln sind sehr leicht -- für Mündungsgeschwindigkeiten weit größer als ein Joule sind sie nicht designed. Die Abbremsung der Kugel durch den Luftwiderstand steigt proportional zur Energie, und die Kugelform ergibt keine Stabilisierung. Bei höheren Energien wird das Ganze unpräzise.

CO2-Kurzwaffen haben etwa 3 bis 4 Joule, Langwaffen kommen bis an die 7,5J-Grenze. Diabolos sind etwa doppelt so schwer wie Softair-Kugeln, haben ein deutlich kleineres Kaliber (4,5 mm gegenüber 6 mm, das heißt, die Querschnittsfläche ist fast um den Faktor 2 kleiner) und stabilisieren sich durch ihre Form und ihren Spin (Drehung um die eigene Achse) auf der Flugbahn selbst. Dazu kommt, dass sie im Lauf präziser geführt werden, weil zwischen Geschoß und Laufwänden keine Luft fließen kann.

Das bedeutet zum einen, die CO2s sind deutlich präziser, zum anderen: selbst wenn Du eine CO2- und eine Softairkurzwaffe mit gleicher Mündungsenegie vergleichen würdest, kommt bei der Softair deutlich weniger Energie im Ziel an, weil der Luftwiderstand viel größer ist.

Für CO2-Waffen, die Rundkugeln, insbesondere Stahlrundkugeln verschießen, gilt das nur eingeschränkt. Zum einen ist die Flugbahn nicht so stabil wie bei Diabolos, zum anderen ist auch die Führung im Lauf ähnlich unpräzise wie bei einer Softair. Die höhere Energie und der kleinere Luftwiderstand als bei Softairs ist natürlich auch bei Stahrundkugeln gegeben.

Eine CO2-Waffe, die Stahlrundkugeln verschießt (wie die Walther PPK/S, die älteren Gamos und die Daisy 400 "Desert Eagle"), hat deshalb von der Ballistik her nur die Hälfte der Vorteile gegenüber einer Softair. Zum Dosenlochen reicht's natürlich, aber letztlich ärgert man sich, wenn der Schütze eigentlich deutlich genauer treffen könnte als die Waffe.

Der Markt für diese Waffen ist deshalb eben das schnelle Action-Shooting, bei dem der Schütze eh keine Zeit hat, allzu genau zu zielen. Dafür darf er sich dann über eine hohe Magazinkapazität und bei manchen diese Modelle über einen repetierenden Schlitten (Blowback) freuen.

Ein Nachteil bei Stahlrundkugeln ist noch, dass sie gern "zurückkommen", wenn man auf etwas Hartes schießt. Wenn man zum Beispiel auf eine Metallwand schießt, wie es bei den Zielscheibenkästen oft der Fall ist, prallt eine Stahlkugel einfach ab, während ein Bleigeschoß zermanscht wird und dann einfach runterfällt.

Die Präzision der Diabolo-verschießenden mehrschüssigen CO2-Kurzwaffen ist besser (wenn auch immer noch nicht mit den Luftpistolen, die Sportschützen verwenden, zu vergleichen). Allerdings repetiert der Schlitten nicht, und die Waffen sind "nur" 8- bis 10schüssig. Diese Waffen schaffen auf 10 m Streukreise um die 2 cm, also etwas besser, als man es braucht, um Dosen sicher zu treffen. Die Energie liegt, wie gesagt, bei 3-4 Joule, was auch mehr ist, als man braucht, um Coladosen zu lochen.

(...)

Gruß
Marcus

(Zitat Ende)

Vielen Dank an Marcus für die freundliche Genehmigung zur Publikation seines Beitrages auf “muzzle.de”!

 

Das Zielen / das Visieren:

 

Waffenpflege:

Die zentrale Frage speziell für den CO2- und Druckluftwaffenanwender ist:

Eignet sich Waffenöl, welches für die Pflege von Feuerwaffen konzipiert wurde, auch für die universelle Pflege speziell von Druckluft- und CO2-Waffen? Immerhin bestehen hier gravierende Unterschiede bezüglich der Antriebsgase, sowie entstehender Pulverrückstände. Insbesondere die Ventiltechnik von CO2- oder LEP-Waffen wirft diese Fragestellungen auf:

Gibt es diesbezüglich geeigneteres als „Ballistol“ für die Rundum-Pflege und Konservierung?

Nach meiner Erfahrung gibt es für die äußerliche Pflege von Co2-Waffen nichts besseres als „Ballistol“. Es ist gleitaktiv, kriecht selbst in feinste Ritzen und verharzt nicht. „Ballistol“ neutralisiert durch die Bildung eines alkalischen Schutzfilms auf Metalloberflächen zuverlässig aggressiven Handschweiß, reinigt und schützt gegen Rost. Es ist gleichermaßen für die Pflege von Holz und ölbeständigen Kunststoffen geeignet, was Griffstücken und Griffschalen aus diesen Materialien zu Gute kommt. Dabei ist es absolut haut- und umweltverträglich, was nicht zuletzt für den wohl unvermeidlichen Kontakt mit den Händen von größter Bedeutung ist. Da es auch Leder pflegt, ist selbst der Kontakt mit Lederdichtungen, wie sie in manchen älteren Waffenmodellen zu finden sind, absolut unproblematisch.

„Ballistol“ verfliegt an der Oberfläche relativ schnell, der Ölfilm dickt etwas ein und bleibt dadurch recht widerstandsfähig gegen Abrieb. Diese Eigenschaft macht es besonders als Konservierungsmittel wertvoll, jedoch etwas weniger geeignet für eine dauerhafte Schmierung ohne gelegentliches Nachölen. Das Eindicken hat aber mit verharzen nicht das Geringste zu tun. Zur Erinnerung: „Ballistol“ ist harzfrei.

Kommen wir zum Thema Ventile und ihrer Dichtungen. Oft wird kolportiert, dass „Ballistol“ für CO2-Waffen nicht geeignet wäre, weil es den Ventilen schade. Dies ist so zwar sicherlich falsch, dennoch eignet sich Silikonöl m. E. in diesem Bereich besser.

Warum? - Das oben beschriebene Antrocknen und Eindicken kann bei CO2-Waffen im Bereich der Ventile Probleme bereiten. O-Ringe z. B. in Führungen oder an Stößeln werden aufgrund der guten Hafteigenschaft bei zunehmender Zähigkeit vom „Ballistol“-Film gebremst, weil sich der Reibungswiderstand erhöht. Die beweglichen Teile der Ventile werden im Laufe der Zeit somit immer schwergängiger, wenn man nicht von Zeit zu Zeit wieder frisches „Ballistol“ nachdosiert. Insbesondere gilt dies bei Reibflächen Kunststoff/Gummi an Kunststoff/Gummi.

Für die Langzeitschmierung und -konservierung beweglicher und mechanisch belasteter Metallteile (Reibung Metall auf Metall) an Waffen eignet sich z. B. die einfache „Vaseline“ sicher besser als „Ballistol“ und ist ebenso unbedenklich. Ein Universalpflegemittel kann schließlich nicht zu jedem Einsatzzweck die allerbesten Werte aufweisen, trotz grundsätzlicher Eignung. „Ballistol“ ist nach meiner Erfahrung somit, von kleineren Einschränkungen abgesehen, auch für den Pflegebereich CO2- und Druckluftwaffen bestens geeignet.

 

Allgemeine Sicherheitsregeln beim Schießen:

- Immer eine Schutzbrille aufsetzen, um Augenverletzungen durch abprallende Geschosse vorzubeugen.

- Bei der Benutzung von Schreckschusswaffen stets Gehörschutz tragen. Auch beim Abfeuern lauter CO2-Waffen ist dies anzuraten.

- Den Lauf einer Waffe immer in eine sichere Position richten. Niemals auf Personen, Tiere oder ungeeignete Objekte anlegen, auch wenn die Waffe (vermeintlich) nicht geladen und/oder gesichert ist.

- Beim Hantieren mit einer Waffe den Finger niemals am Abzug halten. Erst wenn man tatsächlich einen sicheren Schuss abgeben möchte, den Finger an den Abzug legen.

- Niemals eine geladene Waffe ablegen, auch wenn diese gesichert ist. Waffe immer entladen (Lauf leeren, bei Mehrladern Magazin entnehmen). Nur eine entladene Waffe ist wirklich sicher, daher sollte man sich niemals ausschließlich auf die Sicherungseinrichtung einer Waffe verlassen.

- Es muss immer klar sein, dass sich hinter dem eigentlichen Schussziel keine Personen aufhalten, bzw. sich Objekte befinden, die beschädigt werden könnten. Es muss gewährleistet sein, dass sich keine Personen oder Tiere unvermittelt in das Zielfeld bewegen können. Ggf. geeignete Absperrungen errichten und/oder Aufsichtspersonen abstellen.

- Das Zielumfeld durch geeignete Maßnahmen möglichst vor ggf. abprallenden Geschossen sichern. Niemals auf eine Wasseroberfläche schießen.

- Eine Waffe immer erst dann laden, wenn man sie unmittelbar danach benutzen möchte.

- Niemals mit einer geladenen Waffe den Schießstand verlassen, auch wenn diese gesichert ist.

- Der Gebrauch einer Waffe sollte nach dem Genuss von Alkohol und Drogen tabu sein! Auch nach der Einnahme gewisser Medikamente sollte der Schusswaffengebrauch unterbleiben.

- Niemals gebrauchte Geschosse wiederverwenden.

- Druckluftwaffen und Munition stets getrennt voneinander Aufbewahren und gegen unbefugte Nutzung schützen.

- Niemals Waffen, deren Gebrauch erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt ist, Kindern und Jugendlichen, bzw. anderen ungeeigneten Personen zugänglich machen.

- Keine unsachgemäßen Manipulationen an Schusswaffen durchführen, bzw. durchführen lassen.

 

Mündungsenergie, Erwerbsberechtigung und Altersbeschränkungen bei Druckluftwaffen:

bis 0,08 Joule (J) = „Waffen“ frei ab 3 Jahren

WaffG. dazu:

Abschnitt 3 - Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen

Unterabschnitt 2 - Vom Gesetz ausgenommene Waffen

1.

Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,

– sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule (J) steigt oder

– sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.

0,08 – 0,5 J = „Waffen“ gelten ebenfalls als Spielzeuge und sind daher nicht vom Waffengesetz erfasst. Der Handel hat in freiwilliger Selbstbeschränkung eine Altersgrenze für den Erwerb/Besitz festgelegt.

Siehe Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes (BKA) vom 18.6.2004, AZ: KT21/ZV25-5164.01-Z-33

0,5 J – 7,5 J = Waffen frei ab 18 Jahren (ohne weitere Erwerbsberechtigung), wenn diese mit dem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sind. – Folgende Ausnahmen gelten: Ebenfalls keine Waffenbesitzkarte (WBK) als Erwerbsberechtigungsnachweis benötigt man, wenn die Waffe keinen „F“-Stempel besitzt, weil sie vor 1970 in den Handel gebracht worden ist, sowie für die Waffen, die zwischen 1970 und dem 2. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR, oder vom 3. Oktober 1990 bis zum 2. April 1991 im sogenannten „Beitrittsgebiet“ gefertigt wurden. (Diese Ausnahmen gelten unabhängig von der Mündungsenergie, also auch für Druckluftwaffen >7,5 J. – Das Schießen mit Druckluftwaffen > 7,5 J ist allerdings ausschließlich auf zugelassenen Schießständen erlaubt!)

 

Warum gerade “7,5 Joule”?? - Nach Erkenntnissen des Pathologen Prof. Karl Sellier, der sich wissenschaftlich mit Wundballistik, Schusswaffen und Schusswirkung, sowie Schussentfernungsbestimmung beschäftigt hat und zu diesem Thema etliche Publikationen veröffentlichte, liegt die Grenze für ernsthafte/folgenschwere Schussverletzungen durch Projektile oberhalb der 7,5 Joule-Grenze. Daran hat man sich beim Waffengesetz (seit 1972) orientiert.

 

WaffG. dazu:

§ 2

Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(...)

Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

 

>7,5 J oder nicht von den geschilderten Ausnahmen betroffene Druckluftwaffen mit geringerer Leistung, aber ohne die Kennzeichnung mit einem „F“ im Pentagon sind WBK-pflichtig. Hinweis: Waffen < 7,5 Joule, ohne vorhandene „F“-Kennzeichnung, kann man nach dem entsprechenden Beschuss durch das Beschussamt, oder eine dazu berechtigte Person (Büchsenmacher), nachträglich „F“-Kennzeichnen lassen. Diese sind dann nicht mehr WBK-pflichtig.

 

Minderjährige und Druckluftwaffen >0,5 J: Minderjährige dürfen keine Waffen erwerben oder besitzen. Besitzen bedeutet, dass man die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt (Umgang). Daher ist das Überlassen einer Waffe an Minderjährige durch eine erwachsene (volljährige) Person nicht erlaubt, auch wenn diese den minderjährigen Schützen während des Umgangs mit der Waffe im privaten Umfeld beaufsichtigt.

Nach § 27 Abs . 3 Waffengesetz muss beim Schießen von Kindern und Jugendlichen nicht nur eine nach Waffenrecht verantwortliche Aufsichtsperson anwesend sein. Es muss auch eine Aufsichtsperson anwesend sein, die eine besondere Qualifikation zur Kinder- und Jugendarbeit im Schiesssport besitzt, z. B. die sogenannte „JUBALI“ Jugendbasislizenz. Diese Bestimmung ist auch erfüllt, wenn die Aufsichtsperson Inhaber einer Trainerlizenz für das Sportschiessen ist. Durch die Neuregelung des Waffenrechts ist diese besondere Qualifikation für die Kinder- und Jugendarbeit im Schiesssport nur noch für das Schiessen mit Luftdruckwaffen durch Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bzw. Kleinkaliberschiessen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erforderlich.

 

WaffG:

§ 2

Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Es gelten folgende Besonderheiten/Ausnahmen:

§ 27

Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

(1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – sowie gegen Unfall in Höhe von mindestens 10 000 Euro für den Todesfall und mindestens 100 000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

(2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

(3) Unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

  (...)

 

Jagen mit Druckluftwaffen in Deutschland

Alle Tiere, welche unter das Bundesjagdgesetz fallen, dürfen in Deutschland ausschließlich von dazu berechtigten Personen bejagt werden. Zu diesen Tierarten gehören alle größeren Wirbeltiere (z.B. auch Marder und Hasen), sowie Singvögel, zu denen Rabenvögel wie Elstern ebenso gezählt werden. Voraussetzung für die Jagdausübung ist hier ein gültiger Jagdschein /Jahresjagdschein. Das gilt auch auf dem eigenen Grundstück. Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar, somit erübrigt sich jede Diskussion zum Thema “Schädlingsbekämpfung mit freien Waffen”.

Kleinere Wirbeltiere wie Mäuse, Ratten etc., sind vom Tierschutzgesetz erfasst, dürfen also nicht unnötigen Qualen ausgesetzt werden, was bei einem Beschuß mit einem freien Luftgewehr (< 7,5 Joule) ganz sicher der Fall wäre. Dazu kommt, dass auch die Entsorgung des Kadavers - wegen der möglichen Seuchengefahr - den damit verbundenen rechtlichen Bestimmungen unterliegt. U. U. müssen diese von Spezialisten beseitigt werden.

 

Leistungstuning in Deutschland

Exportfedern sind, wie der Name schon sagt, für den Export gedacht, der Einbau ist in Deutschland für Privatleute verboten, ebenso wie das Durchführen anderer Tuningmaßnahmen, die die Energie der Waffen erhöhen. Selbst dann, wenn diese noch unter der 7,5 J-Grenze bleibt! Wer soetwas trotzdem macht, riskiert Strafen und spielt dabei mit seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Nach dem legalen Tunen einer Waffe durch einen Fachbetrieb/Büchsenmacher muss diese zum Neubeschuss an des Beschussamt überstellt werden. Geht die Leistung über 7,5 Joule, muss man diese in eine WBK eintragen lassen und ein Bedürfnis dafür nachweisen. Das “F” im Fünfeck muss nachhaltig entfernt werden.
 

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Demontage von CO2- und Druckluftwaffen

Das Zerlegen von Druckluft- und CO2-Waffen zu Reinigungszwecken ist praktisch nicht erforderlich, da ja kein Pulverschmauch oder ähnlich hartnäckige Substanzen zu einer erheblichen Verunreinigung der Waffe im Schießbetrieb führen. Laufreinigung und Schmierung mechanischer Teile kann in der Regel ohne Demontage der Waffe erfolgen. Instandsetzungsmaßnahmen sollte man ohnehin Fachleuten überlassen, denn diese sind für Laien nicht immer leicht durchführbar oder können u. U. sogar illegale Handlungsweisen darstellen.

Der innere Aufbau von Druckluft- und besonders CO2-Waffen ist deutlich komplexer als der von scharfen Feuerwaffen oder Schreckschusswaffen. Es finden sich im Innern ein Wust von Klein- und Kleinstteilen und da springen dann beim Zerlegen gerne mal kleine Federchen weg, oder Hebel und Schrauben machen sich selbstständig und verschwinden dann unauffindbar im Teppichflor oder irgendwelchen Bodenritzen.

Nicht ohne Grund werden die Gehäuse von CO2-Waffen vom Hersteller durch Verstiftung oder andere geeignete Maßnahmen so verschlossen, dass sie sich vom Anwender nur mit großer Mühe öffnen lassen. Denn nicht selten landen Waffenkleinteilpuzzles als Einsendungen in der Serviceabteilung des jeweiligen Herstellers, mit der Bitte des verzweifelten Besitzers, diese wieder schießfähig zu montieren. Da verwundert es nicht, dass die Bedienungsanleitungen der Produkte keine konkreten Hinweise zur Demontage der Waffen nebst detaillierten Sprengzeichnungen enthalten.

Wer es dennoch wagt, sich dem Inneren einer Waffe zu nähern, der sollte bei der Demontage sicherheitshalber mit den Händen stets innerhalb einer geeignet großen Plastiktüte oder unter einem großen hellen Tuch, etc. zu Werke gehen. Sollte nämlich dann beim Zerlegen mal ein Malheur passieren, sind die Kleinteile zumindest nicht verloren. Immerhin ist so beim Versuch der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit zumindest die Vollständigkeit alle Kleinteile zweifelsfrei gewährleistet.

Achtung: Wer selber Hand anlegt, der verwirkt im Fall der Fälle seine Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller. Ob sich das lohnt… ?

 

Brünierung

Das Brünieren dient der Bildung einer dünnen, schwachen Schutzschicht auf  eisenhaltigen Oberflächen, um die Korrosionsanfälligkeit zu vermindern. Durch das Eintauchen der Werkstücke in saure bzw. alkalische Lösungen (z.B. Natronlauge oder Salzschmelzen) bilden sich schwarze Mischoxidschichten aus FeO und Fe2O3 (Edelrost). Die Brünierung ist also keine Beschichtung des Materials im Sinne des Wortes. Durch die geringe Dicke der Konversionsschicht (= nichtmetallische dünne Schicht auf Metalloberflächen) von etwa 1 µm bleiben brünierte Werkstücke weitestgehend maßhaltig. Wegen der  Porösität der Brünierschicht besitzen sie einen nur geringen Korrosionsschutz, der sich aber durch einölen oder fetten deutlich verbessern lässt.

Viele freie Waffen sind überwiegend aus Zinkdruckguss gefertigt. Dieses Material ist nicht magnetisch, da es kein Eisen enthält. Das bedeutet, dass eine Brünierung hier nicht in Frage kommt (s.o.). Diese Zinkgussteile werden in der Regel gebeizt, lackiert oder anderweitig Schwarz gefärbt.

 

Druckluftwaffeneinfuhr nach Deutschland:

Vor dem Hintergrund der in Deutschland für freie Druckluftwaffen vorgeschriebenen Kennzeichnungspflicht mit dem „F“ im Fünfeck, sei an dieser Stelle vor unbedarften Eigenimporten von Waffen, ohne diese im Ausland ungebräuchliche Markierung, dringend gewarnt.

Ohne „F“-Zeichen muss das Gewehr hier in Deutschland zum Beschussamt. Da wird eine Beschussgebühr fällig und zusammen mit Transportkosten, Mehrwertsteuer und Einfuhrzoll kommt da einiges an Kosten zusammen.
 
Außerdem ist die Sache auch logistisch nicht so einfach: Früher durfte der Büchsenmacher das „F“ nachstempeln, da wurde meist eine kleine Gebühr fällig und das war’ s. Seit dem 1.7.2006 (Einführung neues Beschussgesetz) reklamieren die Beschussämter das Nachstempeln eines „F“ exklusiv für sich. Die Waffe muss geprüft werden, ob sie tatsächlich unter 7,5 Joule liegt. Das Problem: Man bekommt das Gewehr aber gar nicht erst in die Hand, weil es der Zoll als Waffe ohne „F“-Stempel eben als erwerbscheinpflichtige Waffe ansieht und einbehält, bis jemand mit einer Berechtigung kommt (Waffenhandelslizenz, Waffenbesitzkarte). Das ist bei CO2-/Druckluftwaffen <7,5 eigentlich blanker Unsinn, aber das deutsche Gesetz verlangt dies so.

Wer sich trotzallem da heranwagt, sollte eine gute Vorbereitung an den Tag legen!

Die Geschichten von zwei erfolgreichen Eigenimporten ---> KLICK

 

Wie laut ist eine CO2- / Druckluftwaffe?

Eine Frage, die sich nicht ganz leicht und vor allem nicht allgemeingültig beantworten lässt, denn das hängt von verschiedenen Faktoren und Umständen ab.

Ganz grob kann man den Schussknall einer CO2-Waffe am ehesten mit dem Geräusch vergleichen, den ein zerplatzender Luftballon, oder eine Papiertüte generiert, welche man nach dem Aufpusten durch das abrupte Zusammenschlagen der Hände zerbersten lässt. Langwaffen sind meist etwas leiser als Kurzwaffen.

Druckluftwaffen, die mit vorkomprimierter Luft schießen, sind in der Regel zwar etwas leiser als CO2-Waffen, erzeugen aber in vielen Fällen einen Knall mit etwas höherer Tonfrequenz, was oft als unangenehm und eindringlich empfunden wird.

Bei Federdruckwaffen kommt zum eigentlichen Schussknall noch ein mechanisch erzeugtes Geräusch hinzu, welches durch die bei Schussabgabe entlastete und ruckartig nach Vorne schnellende Kolbenfeder (Prellschlag) erzeugt wird. Bei sehr stark beschleunigten Projektilen kann natürlich sogar ein Überschallknall entstehen.

Berücksichtigen muss man aber auch die Tatsache, dass von Modell zu Modell konstruktionsbedingt individuelle Unterschiede bestehen und dass die Schallentwicklung ganz maßgeblich auch vom Umfeld abhängt, in dem geschossen wird! (Schallverbreitung und Schallreflexion)

Wird in einem Raum oder im Freien geschossen? - Ist der Raum groß oder klein, leer oder voll? - Liegen dicke Teppiche am Boden? - Wie ist die Bausubstanz beschaffen? - All dies hat Einfluss auf die Geräuschentwicklung. - Im Freien ist es ein großer Unterschied, ob man auf einem freien Feld schießt oder etwa in einem Garagen- /Innenhof mit umstehenden Häusern, in dem sich der Schall fängt.

Nicht zuletzt ist manches auch vom rein subjektiven Empfinden geprägt. Zwei Menschen, die zeitgleich den selben Knall hören, sind u. U. unterschiedlich beeindruckt. Was der eine als völlig annehmbar empfindet ist für den anderen schon unerträglich laut und eine Zumutung.

Es bleibt also letztlich nur, sich selber einen Eindruck durch das Ausprobieren zu verschaffen. Die reine Beschreibung der Lautstärke von Geräuschen ist schwierig bis unmöglich. Daher können diesbezügliche Fragen nicht wirklich konkret beantwortet werden.

 

„Durchschlagskraft“

Ein Wort wie Donnerhall und offenbar für viele DAS oder zumindest ein wichtiges Hauptkriterium bei der Auswahl einer Luftpistole. Das ist zumindest meine Erfahrung, wenn es - insbesondere für Hobbyeinsteiger - um die Anschaffung einer Freizeitwaffe geht. So als sei „Power“ gleichsam der Gradmesser jeglicher Qualität und dabei der Gipfel aller Freuden.

Das erinnert mich immer so ein wenig an die peinliche PS-Protz-Klientel unter den Auto-Fans, die bei Ansicht eines Boliden verzückt aber stereotyp ausrufen: “Boaaah ey!! Geil! Wie viel PS hat der denn, und was „macht der so“??”   ;-)

Immer wieder liest man z. B. in einschlägigen Internetforen Sätze wie: „Ich möchte mir eine CO2-Pistole zulegen, welche hat die größte Durchschlagskraft?“ … oder … „Ich bin Anfänger und auf der Suche nach einer guten Druckluftpistole. Brauche Rat für die Auswahl. Wichtig ist gutes Aussehen und ordentlich „Bumms“ (wahlweise auch „Power“) soll sie natürlich haben.“

So, oder ähnlich, lauten häufig die Anfragen von Rat suchenden Neulingen für die Erstanschaffung ihrer „Wumme“.

Hohe „Durchschlagskraft“ ist allerdings eine von Neulingen völlig überschätzte Eigenschaft für Kurzwaffen, die zum Plinken, Action- und Hobbyschießen auf den üblichen Zimmerdistanzen verwendet werden.

Da fragt man sich: „Was bitte will denn der Anfragende „durchschlagen“ sehen?“ – Eine Sportwaffe ist schließlich kein „Türöffner“ oder Selbstverteidigungsgerät, und schon gar nicht zur „Schädlingsbekämpfung“ geeignet! Entsprechende Nachfragen fördern dann meist zu Tage, dass der geneigte Interessent dem Plinking frönen will und Klappziele, Fallplatten, Getränkedosen, Flaschen, Tonröhrchen, Plastiksterne und CDs auf’ s Korn nehmen möchte, und gelegentlich auch mal den Ringen der üblichen 10-m-Pappzielscheibe zu Leibe rücken will. – Ja und eben dafür sind diese Freizeitwaffen ja schließlich auch gedacht und entsprechend ausgelegt.

So generieren z. B. handelsübliche CO2-Kurzwaffen wie „Röhm Twinmaster Trainer“, „UMAREX CP88“, “Anics SKIF A3000” und Co. eine Mündungsenergie von rund 3 – 4 Joule. Die Unterschiede sind gering, bewegen sich in einer absolut vernachlässigbaren Größenordnung. Allemal aber eine völlig ausreichende Energie um deutliche Trefferanzeigen und einen Haufen Materialtrümmer, Splitter sowie „durchsiebte“ Weißblechdosen auf dem Schießstand zu erzeugen. Außerdem ist das ein guter Kompromiss zwischen ausreichender Schussenergie und akzeptablem Treibgasverbrauch. – Denn eines ist dann auch ein logischer Sachverhalt: Ein lautes Schussgeräusch (o.k., es gibt Schalldämpfer), sowie reichlicher CO2-Verbrauch werden vom Besitzer dann ggf. auch wieder bejammert, wären aber die Folge einer vom Hersteller hoch geregelten Ventileinstellung.     

Bei „Vorkomprimierern“ oder mit Federdruck operierenden Waffen spielt Treibgas naturgemäß keine Rolle. Folglich sind unter letzteren dann auch stärkere Modelle zu finden, die z. T. bis an die Grenze der für „Freie Waffen“ erlaubten Energie von max. 7,5 Joule heran reichen können. „HW45“, „BSA Scorpion“ oder „Diana 5 Magnum“ wären da beispielhaft zu nennen. Diese sind aber mit einem recht kräftigen Prellschlagimpuls behaftet, was auch wiederum nicht jedermanns Sache ist.

Fazit: Nicht ein Höchstmaß an „Durchschlagskraft“ ist es, auf das der Interessent sein Augenmerk legen sollte, sondern auf Schusspräzision, ansprechende Fertigungsqualität, sowie gute Funktionalität. DAS erhält auf Dauer den Schießspaß! Natürlich ist ein gerüttelt Maß an Geschossbeschleunigung schon ein nicht unwichtiger Faktor, insbesondere wenn größere Distanzen geschossen werden sollen (vorwiegend bei der Anwendung von Langwaffen relevant). Aber das sollte eben nicht DER alles entscheidende Kaufgrund sein.

Und bitte, sprecht allgemein lieber von „Mündungsenergie“, und nicht von „Durchschlagskraft“. Das ist nicht nur zutreffender und allgemeingültiger (anvisierte Stahlklappziele z. B. werden nun mal nicht durchschlagen, sondern umgeworfen), sondern es verhindert manchmal auch ein gewisses „G’schmäckle“, welches bezüglich des geplanten Einsatzzwecks der Waffe u. U. aufkommen könnte... (Stichwort: „Jagd mit Druckluftwaffen“).

 

Energie von Projektilen

Formel: Eo = m x Vo² / 2

Die Energie (E) wird in Joule (J) angegeben, die Geschossmasse (m) in Kilogramm und die Geschwindigkeit (Vo) in m/s (Meter pro Sekunde).

Umsetzung: Wird eine Geschoss (Diabolo) von 0,5 g Gewicht auf eine (Mündungs-)Geschwindigkeit von 120 m/s beschleunigt, dann liegt an der Mündung der Waffe eine Energie (Eo) von 3,6 Joule vor.

0,0005 kg x (120x120) / 2 = 3,6

 

Waffen sammeln:

Waffen mit ihrer vielseitigen, einfallsreichen und teilweise ausgefallenen Technik sind ein interessantes Sammelgebiet. Wer systematisch sammeln möchte, der sollte sich zunächst ein relativ engbegrenztes Feld suchen, sonst sprengt dieses Hobby sehr schnell das persönliche Budget und macht eine räumliche Unterbringung schwierig, sowie ein Komplettieren nahezu unmöglich. Wer sich keine oder zu weite Grenzen steckt, was ja auch eine „Philosophie“ sein kann, der sammelt nicht in des Wortes reiner Bedeutung, sondern häuft wahllos Waffen an. ;-) Jeder Sammler wird versuchen nach seinen individuellen Vorstellungen glücklich zu werden, das ist das Wichtigste und so soll es auch sein!

Der Begriff “Sammlerstück” wird im privaten Waffenhandel mittlerweile inflationär verwendet. Meist möchte der Anbieter damit suggerieren, dass die feilgebotene Waffe etwas Besonderes und/oder ein rares Exemplar sei. Aber wer entscheidet denn darüber, wann es sich bei einer Waffe um ein sogenanntes “Sammlerstück” handelt? Doch ausschließlich derjenige, der das betreffende Exemplar subjektiv, also für sich persönlich, als interessant und sammelwürdig einstuft und ihm einen Platz in seiner Kollektion einräumt. Für jeden anderen mag es lediglich ein einfacher Gebrauchsgegenstand sein.

 

Werteinschätzung/Kaufpreisfindung von Gebrauchtwaffen:

Da es für freie Waffen keine "Schwacke"-Liste gibt wie etwa für gebrauchte Kfz, beruht eine Preisbestimmung stets auf sehr individuellen Beurteilungskriterien, gepaart mit persönlichen Schmerzgrenzen und subjektiven Erfahrungswerten. Letztere sind vor allem bei alten und ggf. seltenen Stücken recht schwierig zu erlangen. Hier wäre eine permanente Beobachtung des Marktes notwendig, z. B. auf einschlägigen Auktions- und Handelsplattformen im Internet. Aber auch dort sind Raritäten nicht gerade breit gestreut.

Vorsicht ist geboten, wenn man z. B. die Wertbestimmung mit Hilfe von Katalogen wie etwa dem US-amerikanischen Werk „Blue Book of Airguns“ vornehmen möchte, denn die Preisentwicklungen sind regional sehr unterschiedlich und nicht zuletzt abhängig von der Verbreitung der Waffenmodelle in der jeweiligen Beurteilungsregion. Anderen Ortes, z. B. in Asien oder Europa  sind die in den USA taxierten Wertangaben oftmals nicht wirklich übertragbar und keine belastbare Grundlage für Preisverhandlungen bei Handelsgeschäften.

Ich werde von Lesern, welche eine gebrauchte freie Waffe oder ein seltenes Stück veräußern oder kaufen wollen, oft gebeten, eine möglichst objektive Beurteilung für die reelle und seriöse Preisfindung abzugeben. Dabei fehlen dann nicht selten auch noch aussagekräftige Originalfotos des betreffenden Exemplars und/oder eine wirklich detaillierte Zustandsbeschreibung.

Aus o. g. Gründen ist eine Beurteilung und Werteinschätzung sehr schwierig, teils unmöglich. Ich bin Sammler, aber eben weder Gutachter noch Händler, der sich mit permanenter Marktbeobachtung beschäftigt. Daher lehne ich solche Ansinnen in der Regel grundsätzlich ab. Wer bestimmt denn überhaupt, welches Modell sich mit Recht als „Sammlerstück“ bezeichnen lässt? Doch nur derjenige, der das Exemplar individuell für Wert befindet, in seine persönliche Kollektion eingereiht zu werden. Für jeden anderen ist es letztlich nicht mehr als ein reiner Gebrauchsgegenstand mit dem Prädikat alt oder neuwertig.

Wie bereits geschildert, ist die Preisfindung von Gebrauchswaffen und Vitrinenstücken im Grunde individuelle Verhandlungssache zwischen zwei Handelspartnern. Irgendwelche Katalogangaben oder Gutachterexpertisen garniert mit Phantasiepreisangaben können da, falls überhaupt vorhanden, getrost beiseite geschoben werden. Findet man keinen konkreten Abnehmer für eine zum Verkauf stehende Waffe, gibt man diese am besten in eine Auktion, wo sich der Preis anhand der abgegebenen Gebote letztlich von selber ermittelt. Eine bekannte und daher gut frequentierte Online-Auktionsplattform ist z. B. “egun.de”.

Prinzip: Eine Sache ist objektiv betrachtet letztlich immer nur so viel wert, wie irgendjemand bereit ist dafür auszugeben. Die Schmerzgrenzen sind da sehr fließend und individuell.

 

©  GUNIMO