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“OWA”-Ampullenpistole / Scheintodpistole (not part of collection)
Info: Grundsätzlich kann und darf ich aufgrund des Fehlens einschlägiger Ausbildung und Profession keine rechtsverbindliche Beratung durchführen. Das heißt, dass alle meine Aussagen lediglich meine Meinung aufgrund von Erfahrungswerten widerspiegeln und als solche zu verstehen sind. Die besagte Ampullenpistole ist, ähnlich wie die Notwehrpistole, technisch gesehen eine Besonderheit und daher m. E. nicht ganz leicht einzustufen. http://www.muzzle.de/Allgemeines/Notwehrpistole/notwehrpistole.html http://www.muzzle.de/Allgemeines/Ampullenpistole/ampullenpistole.html Nach meinem Empfinden ist es sehr fraglich, ob sie aus behördlicher Sicht, einwandfrei den in Deutschland „Freien Waffen“ zuzuordnen sind. Aus diesem Grund habe ich bei beiden Modellen auf einen Erwerb angebotener Exemplare verzichtet und lediglich Artikel darüber verfasst. Zur Begründung: Scharfen Schusswaffen entsprechen Sie definitiv nicht, da kein Projektil mittels heißer Gase daraus verschossen werden kann. So weit so klar. Mit einer klassischen Gas-/Schreckschusswaffe sind sie technisch im Grunde ebenfalls nicht vergleichbar, aber vom Verwendungszweck her durchaus gleichzusetzen. Denn sie sollen zur Abwehr von Angriffen dienen und sehen einer Schusswaffe ähnlich. (Anders als z. B. handelsübliche Pfefferspraydosen). Würden sie also rechtlich tatsächlich in den Bereich der „Schreckschuss- / Reizstoff- / Signalwaffen“ (SRS) gehören, würden sie einer Prüfung durch die „Physikalisch Technische Bundesanstalt“ (PTB) benötigen. Diese vergibt dann, im Falle der Auflagenerfüllung die bekannten „PTB“-Nummern. Da die Notwehrpistole aber in die Vorzeit der PTB-Prüfpflicht fällt, wäre sie formal eine Gaspistole ohne PTB-Kennzeichnung und wäre nicht frei zu besitzen, sondern müsste dann behördlich erfasst und in eine Waffenbesitzkarte eingetragen sein. Und diesbezüglich ist die Gesetzeslage siehe Link: Dann gibt es da noch den Aspekt der sogenannten Anscheinswaffen mit Führverbot. Der würde dann greifen, wenn die Notwehrpistole rechtlich nicht vom Waffengesetz umfasst wäre, also anders als scharfe Schusswaffen und SRS-Waffen. Aber das halte ich für eher nicht gegeben, da ich hier die SRS-Waffen als vergleichbar sehe. Die Einordnung als Reizstoffsprühgerät, wie z. B. das „Mace Pepper Spray Gun“ (laut Bundeskriminalamt (BKA) eine Anscheinswaffe) ist eher fraglich: http://www.muzzle.de/N5/Dekowaffen/Mace_Pepper_Spray_Gun/mace_pepper_spray_gun.html Siehe zum Thema Anscheinswaffen auch: http://www.muzzle.de/N5/Dekowaffen/Feuerzeug_Record_GP1S/feuerzeug_record_gp1s.html Wie schwierig die rechtliche Zuordnung und Einstufung bestimmter Gegenstände tatsächlich ist, das beweist zum Beispiel die Geschichte des “JPX Jet Protector”. Aufgrund ihres Erscheinungsbildes laut offiziellem “BKA”-Feststellungsbescheid keine Anscheinswaffe: http://www.muzzle.de/N5/Dekowaffen/JPX_Jet_Protecor/jpx_jet_protecor.html
Juli 2016 - Ein weiteres Exemplar wird publik! (09.10.2016) “muzzle.de”-Leser “Patrick” sendete folgendes Foto ein:
Juni 2008 - Des Rätsels Lösung! “muzzle.de”-Leser Josef G. sendete folgendes Foto ein, mit dem die Frage nach dem Verwendungszweck der Ampullenpistole geklärt sein dürfte:
Es handelt sich um eine sogenannte “Scheintodpistole” zur Selbstverteidigung. Zeitgenössischer Empfehlung folgend, angeblich besonders gut für den Taxifahrer geeignet, um sich mit dieser handlichen Ampullen-Pistole gegen Raubüberfälle zur Wehr zu setzen. ;-) Danksagung: Vielen Dank an Josef G. für die Einsendung des o. g. Fotos. Gunimo Juni 2008
November 2007 / März 2008 - Fragen über Fragen...
Technische Daten: Länge: 160 mm Höhe: 58 mm Breite: 15 mm Gewicht: 298 g Kaliber: 9 mm Lauflänge: 93,3 mm Herstellung: 1950er Jahre Beschriftung/Markierung: Keine Herstellangaben. Linksseitig am Gehäuse ein “Z” im Kreis * * Hinweis: Vergleiche “Kampfpistole Z”, “Leuchtpistole Z” der Deutschen Wehrmacht: Am 25. 3. 1942 war unter der Nr. “D 7900” ein "Merkblatt für die Erprobung der Leuchtpistole Z sowie der Sondermunition Deutpatrone Z, Nachrichtenpatrone Z, Fallschirmleuchtpatrone Z" vom Oberkommando des Heeres, Heereswaffenamt, Amtsgruppe für Entwicklung und Prüfung in Berlin herausgegeben worden. Besagtes Merkblatt galt als vertrauliches, bzw. geheimes Dokument, und war mit dem Hinweis "Nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichnet. Obwohl sich die Pistole äußerlich nur durch ein auf der linken Seite geprägtes “Z” von der herkömmlichen Leuchtpistole gleicher Bauart unterschied, konnte aus ihr nicht nur die Leucht- und Signalmunition im Kaliber 4 (26,65 mm) verschossen werden, sondern auch eine Anzahl weiterer, eigens für diese Waffe geschaffene Patronen. - Die Kennzeichnung “Z” war damals offenbar gebräuchlich für Sonderwaffen und -Munition. Auch die Ampullenpistole trägt eine “Z”-Kennzeichnung. Vielleicht also ein Hin- weis auf ihren Ursprung?
Fragen über Fragen: „Was ist das für eine Pistole?“ – „Wie alt ist sie?“ – „Wer ist der Hersteller?“ - „Wofür wurde sie gebraucht?“ – „Was ist in den Glasampullen?“ ...und vor allem: „Wer kennt die Antworten?“ Es wurde bereits viel darüber orakelt und folgende Ansätze ins Spiel gebracht: Reizstoffwaffe zur Selbstverteidigung, quasi ein Vorläufer der heutigen Gaspistolen
Für alle diese Theorien gibt es keine konkreten Anhaltspunkte oder gar Belege. Bekannt ist nur:
Der griffigste Ansatzpunkt, über die Beschriftung des Patronenbodens den Hersteller zu ermitteln und dort mehr zu erfahren, ging leider ins Leere. Zwar gibt es eine Firma „Schermer“ in Ettlingen, jedoch sind dort keine Informationen über diese Pistole bekannt. Die “Karl Schermer GmbH & Co. KG“ ist u. a. Hersteller von Bolzen- schussapparaten für die Tierschlachtung, elektrischen Betäubungszangen und Viehtreibern, sowie Betäu- bungstransformatoren.
Weitere Informationen, siehe: https://www.gas-waffen.de/scheintod-waffen/a-austmeier/
Falls jemand weitere, sachdienliche Hinweise zu dieser Pistole machen kann, bitte melden unter: Vielen Dank. GUNIMO November 2007 / März 2008 / Juli 2016 / Oktober 2016 / Februar 2018 / Februar 2019 / Juli 2021
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